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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

Displaying record 523 of 2078.

Ulrich von Walsee der Alte und sein Sohn Ulrich verpflichten sich gegen den Grfen. Eberhard von Württemberg um die 21.050 Pfund Heller und 1000 Mark Silber Konstanzer Gewichts, mit denen ihn Kg. Friedrich und die Hzge. Leopold und Heinrich an Maut und Gericht zu Linz gewiesen haben (vgl. n. 494), daß der Graf von den nächsten Weihnachten an bis zur Tilgung seiner Forderung die Nutzung beziehen soll, und falls er darin irgendwie beirrt werden sollte, sie auf seine Mahnung hin innerhalb eines Monats den Schaden abstellen sollen, ferner Eberhard von Walsee zur Ausstellung einer Urkunde angegebenen Inhalts zu veranlassen (n. 525) und im Falle seiner Weigerung sich der Burg und Stadt zu Linz zu bemächtigen behufs Durchführung ihrer dem Grafen erteilten Versprechung. Stirbt Kg. Friedrich vor Abtragung der Schuld und wird der Graf in seinen Rechten beirrt, sollen sie ihm auf seine Mahnung innerhalb eines halben Jahres den Schaden ausrichten, widrigenfalls sie sich des Meineids schuldig machen, bleibt er hingegen in ungestörtem Nutzungsrecht, so haben sie keine weitergehenderen Verpflichtungen als zu Friedrichs Lebzeiten. ze Ulme an dem nehsten cinstage vor s. Martins dag 1316. — Gleichzeitig, undatiert. Vidimus Krafts v. Hohenlohe, Werners Dechants von Grüningeu und Meister Hermanns von Stoka, Chorherrn zu Konstanz, Stuttgart Staats-A. Geldanlehnungen. Reg.: Württemberg. Reg. 1 n. 2106. Zit.: Weiß-Starkenfels Wappenbch. d. obderenns Adels 575 u. Doblinger i. A. f. öst. G. 95, 351. — Die Urk. der Habsburger über die Anweisung der vorstehend genannten Summe auf die Maut und das Gericht zu Linz fehlen, vgl. indessen auch n. 496.

Nachträge

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Cite as:

[Regesta Habsburgica 3] n. 523, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-11-09_1_0_7_0_0_523_523
(Accessed on 28.03.2024).