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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

Displaying record 84 of 2078.

Ritter Konrad von Wittenheim, Bürger zu Colmar, stellt dem Hzg. Leopold von Österreich einen Lehensrevers aus über die Rechte, die Leopold und seinem Bruder in dem Dorf Heiteren (Heitersheim) als Landgrafen zustehen oder noch zukommen werden, nämlich 60 Viertel Hafer jährlicher Herbergsteuer und von jeder Herdstätte ein Huhn, alle fremden Leute, die über den Hauenstein, den Schwarzwald, die First (Kamm der Vogesen) oder die Selz kommen und sich in Heiteren haushaft niederlassen, sollen den Herzogen und auch dem Bannherrn zu einer bestimmten Zeit des Jahres die gewöhnliche Abgabe (gewerff) »von wunne und von weyde« leisten, Fastnachthühner geben und vor des Bannherrn Gericht stehen wie andere Leute daselbst; gefangene Diebe und Totschläger soll der Schultheiß von Heiteren am nächsten Morgen dem Vogt zu Ensisheim an des Landgrafen Statt überantworten, verfallenes Gut oder Besserung von der »dekeinie« oder des Gerichts wegen soll zur Hälfte an den Landgrafen und zur Hälfte an Konrad fallen, der Twing, Bann und Gericht im Dorf von Johann von Rappoltstein zu Lehen hat. Das Lehen können die Herzoge um 200 Mark Silber Colmarer Gewichts einlösen. D. w. g. ze Kolmar an dem nechsten donerstag vor der Liechtmeß 1315. — Or. Innsbruck Reg. A. Schatzarch. mit stark beschäd. Siegel K. v. Wittenh. Rappoltst. UB. 1, 225 aus Abschr. i. Colmar Bez.-A. — Über die Rechte der Habsburger in Heiteren vgl. auch Maag 1, 5.

Nachträge

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Cite as:

[Regesta Habsburgica 3] n. 84, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1315-01-30_1_0_7_0_0_84_84
(Accessed on 28.03.2024).