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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Wahldekret (kürzere Fassung): Kg. Heinrich von Böhmen, Hzg. von Kärnten, Pfalzgraf Rudolf bei Rhein und Hzg. Rudolf von Sachsen verkünden dem künftigen Papst, daß sie nach Erledigung des Reichs durch den Tod K. Heinrichs am 19. Okt. 1314, dem einverständlich festgesetzten Tage, zur Wahl eines römischen Königs mit den übrigen wahlberechtigten Fürsten mit Ausnahme des Erzbischofs Heinrich von Köln, der am Erscheinen verhindert, den Pfalzgrafen Rudolf bevollmächtigte, bei Frankfurt, am althergebrachten Orte, zusammengetreten seien und nach Verlesung einer (wörtlich eingeschalteten) in ihrem Namen abgefaßten feierlichen Erklärung durch Bischof Heinrich von Gurk über die Ungültigkeit und den Ausschluß solcher Wahlstimmen, deren Träger exkommuniziert, im Interdikt oder aus anderen Gründen zur Wahl nicht berechtigt seien, sowie nach reiflicher Beratung und Erwägung aller Umstände und der das Reich bedrückenden Lasten ihre Stimmen auf Herzog Friedrich von Österreich und Steiermark aus dem Geschlechte der röm. Könige, einen eifrigen Bekenner des rechten Glaubens, vereinigt hätten, den sodann Pfalzgraf Rudolf im eigenen sowie im Namen des Erzbischofs Heinrich von Köln, des Königs Heinrich von Böhmen und des Herzogs Rudolf von Sachsen, nachdem die übrigen Mitwähler am genannten Tage nicht erschienen waren und sich um das Wahlgeschäft nicht bekümmert hatten, mit dem wörtlich mitgeteilten Wahlspruch zum römischen König »promovendum in futurum imperatorem« gewählt habe, und bitten den Papst unter Übersendung dieses Wahldekrets die Wahl Herzog Friedrichs anzuerkennen, ihn zum Kaiser und zum Vogt der römischen Kirche und zum Beschützer der Armen, Witwen und Waisen zu erbeben und mit hergebrachter und schuldiger Feierlichkeit zu geeigneter Zeit und am geeigneten Ort zu krönen. Act. et dat. a. die et loco predictis (crastino beati Luce evangeliste a. d. 1314 apud Frankenfůrd). — 2 Orr. Wien. Staats-A. mit den Siegeln des Pfalzgrafen u. Rud. v. Sachsen. Kg. Heinr. hatte, wie aus dem erweitert. Wahldekret erhellt, sein Siegel nicht bei sich. Müller Kampf Ludw. d. B. 1, 383. Schwalm MG. Const. 5, 89. Reg.: Koch-Wille Reg. d. Pfalzgrafen n. 1752. Kisky Reg. d. Erzbisch. v. Köln 4 n. 870.

Nachträge

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Cite as:

[Regesta Habsburgica 3] n. 2, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1314-10-19_2_0_7_0_0_2_2
(Accessed on 28.03.2024).