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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 5

Displaying record 250 of 342.

Kg.[!] Ludwig (1) bestätigt imperiali auctoritate dem [Prämonstratenser]kloster Ursberg die Rechte, Privilegien und Freiheiten über Leute und Besitzungen, die es von seinen Vorgängern, den römischen Königen, erhalten hat, (2) untersagt, wegen der Belange eines Vogtes oder Schulden und Streitigkeiten der Vögte Besitz, Leute oder Pfänder zu rauben oder in Gewahrsam zu nehmen oder auf Befehl eines früheren Vogtes die Brüder des Klosters, ihre Besitzungen und Eigenleute direkt oder indirekt zu beschweren, (3) droht Zuwiderhandelnden mit einer Klage als Friedensbrecher und (4) befiehlt allen seinen Vögten und Amtleuten, Zuwiderhandelnde auctoritate nostra inperiali mit allen Mitteln abzuweisen und zur Wiedergutmachung zu verurteilen.

Originaldatierung:
Datum in Monaco 1339, r.a. 25, i.a. 121.

Archival History/Literature

Orig. Perg. lat. im StA Augsburg, MüB KU Ursberg 519 (= KLS 735); Siegel fehlt, ehemals an Pressel.

Footnotes

  1. 1Die Intitulatio als Kg. steht der Datierung entgegen, zumal sie der Berufung auf kaiserliche Autorität widerspricht. Vermutlich liegt eine Königsurkunde als Vorlage zugrunde, aus der Formularelemente übernommen sind. Das dürfte auch für Nr. 275 zutreffen, die vom selben Schreiber zu sein scheint.

Nachträge

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Cite as:

[RI VII] H. 5 n. 250, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1339-01-17_1_0_7_5_0_250_250
(Accessed on 20.04.2024).