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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 397 of 1075.

ersucht in der angelegenheit seiner geiseln (de negotio obsidum nostrorum) den erzbischof Siegfried von Köln, sich zwischen ihm, dem könig, einerseits und markgraf Otto (dem Langen?) von Brandenburg sowie herzog Albrecht von Sachsen anderseits abermals ins mittel zu legen und einen weg, der zur einigung führe, ausfindig zu machen; er wolle jede entscheidung, die Siegfried treffen werde, genehmigen. [Dat. ap. Giengen, X kal. apr., ind. 7, 1294, r. 2].

Archival History/Literature

Or. (geschrieben von K3; siegelfrgt. an perg.-str.) im staatsarch. Düsseldorf [Köln, domst. 557] (A). – Riedel CD. Brandenburg. II 1, 207 n. 264. Lacomblet Niederrhein. UB. 2, 559 n. 944 (fehlerh., aus A). Knipping Reg. d. Erzb. v. Köln 3, n. 3410 (reg.). Krabbo Reg. d. Markgr. v. Brandenb. n. 1587 (reg.). NA. 28, 519; Lüdicke n. 1062 (zit., aus A).

Commentary

Wir erfahren nicht, in welcher weise erzb. Siegfried schon früher vermittelt hat, und wissen auch nicht, ob und wie er diesmal der bitte des königs nachgekommen ist. Wir kennen auch gar nicht den gegenstand des streites. Die mark Landsberg (vgl. Wegele Friedr. d. Freid. 183; auch schon Lacomblet, Niederrh. Arch. 4, 12, dazu Schrohe, Niederrh. Ann. 68, 89 anm. 7) wird es nicht gewesen sein, ihr besitz ist Otto mit dem Pfeile von Adolf offenbar schon bei der wahl zugesichert worden (vgl. Krabbo n. 1541 anm.) Dagegen kann man allerdings vermuten, daß es sich um eine angelegenheit handle, die schon der zittauer vertrag von 1291 zu regeln versucht hatte. Damals hatte markgraf Otto der Lange mit dem könig von Böhmen die verpflichtung übernommen, die berücksichtigung einiger ansprüche des herzogs Albrecht von Sachsen bei dem künftigen könig durchzusetzen (RI. VI 2 n. 3 § 1a, b, c). Die nunmehrige nichterwähnung Böhmens wäre nach RI. VI 2 n. 31 § 2 begreiflich; doch fehlt es an weiteren anhaltspunkten.

Nachträge

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Cite as:

RI VI,2 n. 390, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1294-03-23_1_0_6_2_0_396_390
(Accessed on 19.04.2024).