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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 215 of 1075.

schreibt den bürgermeistern Ernst von Küllstedt (Kullestede) und Dietrich gen. Schultheiß sowie den ratmannen von Mühlhausen (in Thüringen), daß das Brückenkloster in Mühlhausen sich bei ihm über gewalttätigkeiten beklagt habe, die es an gütern zu Felchta von den söhnen Witekinds, Dietrich Heinrich und Albrecht, erlitten hätte und erinnert sie daran, daß er sie bereits einmal aufgefordert habe, die übeltäter zu ausreichender genugtuung an das kloster anzuhalten; gebietet ihnen nunmehr ernstlich, den früheren befehl, den sie bis jetzt unbeachtet gelassen hätten, so auszuführen, daß das kloster in hinkunft nicht mehr genötigt sei, sich an ihn zu wenden. [Dat. Sp., XVI kal. apr., r. 1].

Archival History/Literature

Or. (geschrieben von K1; mit adresse und spuren des auf der rückseite aufgedrückten siegels) im stadtarch. Mühlhausen (A). – Herquet UB. v. Mühlhausen (GQ. der Prov. Sachsen 3,) 171 n. 404 (aus A). Roth Gesch. Ad. 373 (reg.).

Commentary

Vgl. den ausgleich des Brückenklosters mit der stadt Mühlhausen von 1294 aug. 12 (Herquet UB. 181 n. 428 und 182 n. 429) über die erwerbung von gütern in der stadt. Küllstedt und Felchta liegen bei Mühlhausen.

Nachträge

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Cite as:

RI VI,2 n. 211, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-03-17_1_0_6_2_0_214_211
(Accessed on 19.04.2024).