RI Database - 201.916 fulltext records

RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 338 of 1075.

Bischof Konrad von Straßburg unterwirft sich. Aufrichtung des landfriedens im Elsaß. Im Chron. Colm. SS. 17, 260 z. 39–261 z. 23 darüber folgende einzelheiten. Auf dem wege (wohl von Gemar nach Erstein) kommen dem könig abgesandte Straßburgs entgegen und bitten ihn, er möge den landfrieden beschwören lassen. Adolf lehnt dies ab, er habe ja die stadt schon als er bei ihr vorbeigekommen sei (sept. 11, RI. VI 2 n. 306/8) aufgefordert, einem landfrieden beizutreten, sie habe dies verschmäht, nun möge sie sich verteidigen. Daraufhin wird Adolf gebeten, wenigstens Erstein mit einer belagerung zu verschonen. Auch das schlägt er ab, denn der herr in Erstein, ihr bischof (vgl. Straßb. UB. 2, 141 n. 183), habe ihm den krieg erklärt, ihn und das reich mit aller macht bekämpft. Der könig will die bürger nicht bekriegen, wenn sie selber alles heimsuchen, was in ihrem gebiet dem bischof gehört. Die bürger machen sich nun erbötig, Ersteins mauern zu brechen, aber dem könig genügt das nicht, ihm liegt daran, den bischof selbst samt allem besitz in seine gewalt zu bekommen. Die Straßburger gehen daraufhin zu rate; ein teil fordert zum widerstand auf, doch ihr schultheiß hebt Adolfs stärke hervor, der den Rhein durch seine fürsten sperren, Straßburg abschließen, es mit einem vor Erstein lagernden heere ständig beunruhigen und, selbst wenn er es nicht mit macht zu belagern vermöge, durch besitzveräußerung schädigen werde, überdies Rufach an sich bringen und die dortigen anhänger des bischofs dem verderben preisgeben könne. So gibt man dem bischof den rat, Adolf um vergebung zu bitten. Bischof Konrad begibt sich nun mit dem herrn von Lichtenberg (offenbar dem dompropst Friedrich) und dem grafen (Johann) von Wörth zum könig und fleht ihn um gnade an. Adolf gewährt sie ihnen, trägt aber dem dompropst (Friedrich) und dem grafen von Wörth auf, sich auf eigene kosten seinem zuge anzuschließen, bis sie von ihm und den fürsten begnadigt würden. Daraufhin beschwören der könig, die fürsten und die städte (im Elsaß) einen landfrieden. Vgl. Kopp 3 a, 60; Schliephake 2, 462; Winter, Forsch. z. deutsch. Gesch. 19, 534; Reg. d. Bischöfe von Straßburg 2, n. 2343. Mit der ergebung des bischofs von Straßburg, der den Kolmarern mit bedeutender macht zu hilfe gekommen war (RI. VI 2 n. 325), und seiner helfershelfer war jeder widerstand gegen den könig im Elsaß gebrochen. Mit recht sagt daher Johann von Viktring III 3 ed. Schn. 314 (irrig ebd. anm. 7): totam Alzaciam cum Argentinensibus ad suum arbitrium inclinavit eiusque imperio subiugavit; III 2 rec. BDA 2 ed. Schn. 350: Argentinenses ac totam Alsaciam suo imperio subiugavit qui propter Albertum ducem aliqualiter obstiterunt (vgl. Ann. Sindelf. SS. 17, 307 z. 26: totam Alsatiam circa et circa destruendo). Daß Straßburgs verhalten und der aufstand im Elsaß im grunde auf herzog Albrechts einfluß zurückgehe, sucht Winter, Forsch. z. deutsch. Gesch. 19, 524 ff. 535 ausführlich zu begründen. Über den elsässischen landfrieden Adolfs fehlt es an näheren nachrichten; auf ihn aber muß sich die 1294 okt. 26 für diese gegend erwähnte institutio pacis (MG. C. 3, 626 [n. 641] z. 9) beziehen, er erscheint also durch dieses zeugnis urkundlich beglaubigt. Wyneken Landfrieden 88 § 5 hat ihn übersehen. Vgl. auch RI. VI 2 n. 96 A 2.

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

RI VI,2 n. 333, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-00-00_3_0_6_2_0_337_333
(Accessed on 23.04.2024).