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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 330 of 1075.

Einnahme Kolmars, vgl. n. 316. Die Kolmarer Chronik MG. SS. 17, 259 z. 10–260 z. 23; 222 z. 9 (vgl. Albrecht Rappoltstein. UB. 1, n. 206 anm.; 211; 214) schildert die vorgänge folgendermaßen. In der stadt bricht trotz anfänglich reichlicher vorräte not aus; die ärmeren bürger fassen den entschluß zur übergabe und setzen sich mit dem könig in verbindung, der die herrschenden durch einen scheinangriff zum ausfall verlocken und ihrer dadurch, daß sich hinter ihnen die stadttore zu schließen haben, habhaft werden soll; doch Anselm von Rappoltstein und der schultheiß bringen, rechtzeitig gewarnt, den plan zum scheitern, und auch eine andere list, den könig einzulassen, mißlingt. Nun kommt der bischof von Straßburg mit 200 streitern zu hilfe (er lagerte bei Rufach; s. darüber das ausgabenverzeichnis d. abtei St. Stephan zu Straßburg ed. Wentzke Zs. f. Gesch. d. Oberrh. NF. 23, 124 z. 5–11 [die äbtissin gibt dem bischof getreide pro eo quod episcopus predictus iacuit apud Rubiacum cum magno exercitu contra regem Adolphum qui tunc temporis obsedit civitatem Columbariensem]; vgl. auch Reg. d. Bischöfe v. Straßburg 2, n. 2342), doch die aufständischen verweigern den einlaß und bemächtigen sich der stadtschlüssel. Der herr von Lichtenberg (doch wohl der dompropst Friedrich, des bischofs bruder [vgl. Reg. d. Bisch. v. Straßb. 2, n. 2321], nicht wie in Reg. d. Bisch. v. Str. 2, n. 2342 angenommen wird, Johann der neffe des bischofs), den sie bedrängen, entflieht zu Anselm von Rappoltstein, worauf beide im minoritenkloster schutz suchen; doch nur dem Lichtenberger gelingt es, aus der stadt zu entkommen, während Anselm ergriffen wird und in gefangenschaft gerät. Durch den bürger Rebman läßt man nun stadtschlüssel und herrschaft dem könig überantworten. Auf die kunde davon kehrt der bischof von Straßburg heim. Anselm kann mit anderen gefangenen dem könig sofort übergeben werden, dagegen muß Adolf auf die ergreifung des schultheißen einen preis von 100 pfund setzen. Walter entweicht samt seinem sohne verkleidet in straßburger gebiet. Dort wird er entdeckt, aber den zwei männern die ihn ergreifen (und dann dafür vom könig den ausgesetzten lohn empfangen) von leuten des bischofs von Basel geraubt und von diesen auf die Schwarzburg (im Münstertal) gebracht. Der bischof von Basel liefert ihn dem könig aus, aber nur unter der bedingung, daß der gefangene am leben bleibe. Doch Adolf befiehlt wenigstens, Walter an ein rad zu binden, gibt ihn entehrender behandlung preis und läßt ihn so mit sich führen. Vor Gemar droht dem Anselm von Rappoltstein und den übrigen gefangenen die verurteilung, aber es kommt aus gnade zu einem aufschub. Anselm wird nun nov. 11–18 mit 30 knechten über Kolmar nach Breisach geführt, um von dort auf die reichsburg Achalm gebracht zu werden, wird aber 1296 nach febr. 2 aus dem gewahrsam entlassen.

Archival History/Literature

Nach Mathias v. Neuenburg, MG. SS. nova ser. IV 1, 49 z. 10–18, der die erzählung von dem aufstand der ärmeren in der form kennt, daß diese dem könig nächtlicherweile ein stadttor geöffnet hätten, wobei viele der herrschenden, darunter Anselm, auf der flucht ergriffen worden seien, und nach dem Anselm ebenfalls nur mit mühe der hinrichtung entgeht, werden Walter und dessen sohn Johann gleichfalls durch den bischof von Basel gefangen genommen, vom könig am leben gelassen, in der angegebenen weise gemartert und vor Adolf einhergeführt; sie kommen dann in einen turm, wo Walter stirbt, Johann aber nach Adolfs tod die freiheit erlangt. Über Walters martern ähnlich: Ann. Colm. mai. MG. SS. 17, 220 z. 29/30. Daß nach Kolmars unterwerfung (rex obsedit Columbariam civitatem que se regi opposuerat et illam suo subiugavit imperio) Anselm, Walter samt sohn und andere widersacher des königs gefangen worden seien, sagt auch Ellenhard Chron., SS. 17, 135 z. 5/7 (vgl. Ellenhard Ann., SS. 17, 103 z. 41/2), nur Anselms und Walters gefangennahme nach der eroberung ([r.] Columbariam in Alzacia obsedit et fortiter pressit) erwähnt Johann von Viktring III 3 ed. Schn. 314 (BDA 2 III 2: ebd. 350).

Commentary

Als tag der einnahme wird der 27. oder der 28. okt. in betracht kommen: am 27. okt. urkundet noch Heinrich von Löwenburg „in castro ante Columbariam” (Trouillat Mon. de Bâle 2, 554 n. 429), am 28. okt. Adolf schon vor Gemar. Zum schultheißen in Kolmar bestellte Adolf den früheren landvogt des Unterelsaß Kuno von Bergheim, vgl. Becker Reichslandvogtei im Elsaß 21 anm. 4 und Reg. d. Bischöfe v. Straßburg 2, n. 2412 u. 2324.

Nachträge

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RI VI,2 n. 325, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-00-00_2_0_6_2_0_329_325
(Accessed on 19.04.2024).