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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 135 of 1075.

drückt dem schultheißen, den ratmannen und den bürgern von Eßlingen sein erstaunen darüber aus, daß sie es trotz seines ausdrücklichen verbotes gewagt haben, zum nachteil der dortigen pfarrkirche nonnen (nämlich die „dominikanerinnen” von Sirnau, die 1292 nach Eßlingen übersiedelten) in diese stadt aufzunehmen; erteilt ihnen daher gemessenen befehl, nicht zu erlauben, daß diese nonnen dort irgend einen bau aufführen, bis er persönlich nach Eßlingen gekommen sein und die sache nochmals einer reiflichen prüfung unterzogen haben werde. [Dat. Hagenowe, V kal. dec., r. 1; ohne jahr].

Archival History/Literature

Kop. (vidim. abschr. d. geistl. gerichts v. 1292 nov. 30; kopialb. d. domstifts Speyer) im generallandesarch. Karlsruhe (B). – Würdtwein Subsid. dipl. 5, 339. Remling UB. d. Bischöfe von Speyer 2, 63. Diehl UB. d. Stadt Eßlingen 1, 100 n. 250 (reg., aus B). Wirtemberg. UB. 10, 81 n. 4296 (vollst., aus B).

Commentary

Kurz vorher, 1292 aug. 6, hatte der königliche landvogt (preses provincialis auctoritate regia constitutus) Heinrich von Isenburg zu Eßlingen kraft der ihm von könig Adolf verliehenen gewalt den aus ihrem kloster Sirnau verjagten nonnen erlaubt, sich in der Pliensauvorstadt in Eßlingen niederzulassen (Diehl 1, 98 n. 246; Wirtemberg. UB. 10, 59 n. 4272), was zur folge hatte, daß die stadt sich 1292 nov. 17 nicht nur auf päpstliche privilegien sondern eben auch auf den landvogt berief und den nonnen die bewilligung zu der errichtung eines neubaues daselbst beurkundete (Wirtemberg. UB. 10, 79 n. 4294). Vgl. auch die urk. von 1292 okt. 15 Wirtemberg. UB. 10, 74 n. 4288. Adolfs mahnschreiben zeigt, daß das vorgehen des landvogtes nicht mit dem willen des königs im einklang stand. Ob dann die angelegenheit von Adolf im febr. 1293 auf dem hoftag zu Eßlingen tatsächlich geregelt wurde, ist uns nicht überliefert. In einer urk. des bischofs Heinrich von Konstanz von 1294 jan. 14 (Diehl 1, 107 n. 259) erscheint die verlegung jener nonnen nach Eßlingen jedenfalls schon als vollzogene tatsache. – Heinrich von Isenburg war Adolfs landvogt in Niederschwaben; er wird in den beiden urkk. von 1292 okt. 15 und nov. 17 einfach als vices gerens des königs bezeichnet und ist auch in urkunden des königs, die diese gegend betreffen, nachzuweisen, vgl. RI. VI 2 n. 202 und 225. Noch 1296 wird er uns von Adolf als der dortige advocatus provincialis genannt (Wirtemberg. UB. 10, 550 n. 4925).

Nachträge

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Cite as:

RI VI,2 n. 131, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-11-27_1_0_6_2_0_134_131
(Accessed on 19.04.2024).