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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 130 of 1075.

erklärt (nochmals, teilweise mit denselben worten wie in RI. VI 2 n. 125), die Speyerer domherren hätten sich darüber beschwert, daß k. Rudolf den üblichen wochenmarkt von Mühlhausen nach Landau verlegt habe mit der bestimmung, ihn dort jeden donnerstag abzuhalten (RI. VI 1 n. 2485); ihr recht an dem markte sei durch diese verlegung hintangesetzt worden und sie hätten daher die stadt Landau mit dem interdikte belegen lassen; er, Adolf, aber habe Rudolfs verfügung genehmigt und zwischen den domherren und den landauer bürgern in der weise einen vergleich zustande gebracht, daß die bürger für die erwerbung des marktes und der damit verbundenen gerichtsbarkeit den domherren jährlich am Martinstage 12 pfund heller zu entrichten hätten; macht nun den bürgern von Landau, um ihnen diese leistung zu vergüten, den bisher dem reiche gehörigen hof Damheim mit allen zugehörigen rechten zum geschenke. [Dat. ap. L., XVII kal. dec., ind. 6, 1292, r. 1].

Archival History/Literature

Schöpflin Alsatia dipl. 2, 54 n. 783 (‚ex schedis Wenckerianis Argentorati‘).

Commentary

„Man sieht, daß es dem könig sehr darum zu tun war, hier anhänger zu gewinnen. Vgl. auch die folg. urk.” Böhmer.

 

Verbesserungen und Zusätze:

z. 14. In Böhmers Regesten geht diese urk. der n. 125 voraus.

Nachträge

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Cite as:

RI VI,2 n. 126, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-11-15_2_0_6_2_0_129_126
(Accessed on 29.03.2024).