RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2
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Adolf - RI VI,2 n. 97
1292 okt. 4, Köln
an graf, schultheiß, schöffen, ratmannen und alle bürger von Dortmund: erklärt, daß er die rechte und einkünfte, die dem reiche in und um Dortmund zukämen, samt den höfen Westhofen, Brackel und Elmenhorst für eine bestimmte summe dem erzbischof Siegfried von Köln auf so lange zu pfand gegeben...
Adolf - RI VI,2 n. 98
1292 okt. 4, Köln
an schultheiß, ratmannen und alle bürger von Duisburg: erklärt, daß er die reichsrechte und -einkünfte in und um Duisburg dem erzbischof Siegfried von Köln für eine bestimmte summe bis zur einlösung der summe zu pfand gegeben habe und gebietet ihnen, den kölner erzbischöfen treu zu sein und...
Adolf - RI VI,2 n. 99
1292 okt. 4, Köln
an schultheiß, schöffen, ratmannen und alle bürger von Sinzig: erklärt, daß er die reichsrechte und -einkünfte in und um Sinzig dem erzbischof Siegfried von Köln für einen bestimmten betrag zu pfand gegeben habe und gebietet ihnen mit androhung von strafe, den kölner erzbischöfen bis zur...
Adolf - RI VI,2 n. 100
1292 okt. 5, Köln
teilt der pröpstin, der dekanin und dem kapitel des weltlichen (frauen) stiftes von Essen sowie allen ihren dienstmannen, getreuen, vasallen, bürgern und leuten mit, daß er den erzbischof Siegfried (principem nostrum) und die kirche von Köln mit diesem briefe in den besitz der vogtei und des...
Adolf - RI VI,2 n. 101
1292 okt. 11, Köln
bestätigt und erneuert den bürgern von Köln auf ihre bitte die ihm von ihnen vorgelegten, hier eingerückten privilegien k. Rudolfs von 1273 nov. 19 (RI. VI 1 n. 36) und von 1274 märz 2 (RI. VI 1 n. 119) samt den in dem privileg von 1273 inserierten urkunden kaiser Friedrichs II. von 1242 mai...
Adolf - RI VI,2 n. 102
1292 okt. 11, Köln
sagt allen bürgern von Köln, die den landfrieden (pacem generalem) zu halten geschworen haben und sich bereit erklären, jedem kläger vor dem könig zu recht zu stehen, den frieden an und gebietet, ihnen diesen zu wahren, da es sein wille sei, daß ihre gegner wie alle angehörigen des römischen...
Adolf - RI VI,2 n. 103
1292 okt. 11, Köln
schreibt dem herzog Johann (I.) von Brabant unter hinweis auf die notwendigkeit, gemeingefährliche burgen abzuschaffen, er verbiete für immer, daß der ritter Heinrich von dem Forste oder ein erbe desselben oder sonst jemand künftighin in Forst ein bollwerk errichte, und erteilt dem herzog den...
Adolf - RI VI,2 n. 104
1292 okt. 11, ....
Der predigerordensbruder Dyther bekundet, daß er auf befehl (seines bruders) könig A(dolfs) über den von den bürgern von Köln in Neuß zu entrichtenden zoll den domherrn Lambert von St. Kunibert in Köln hätte befragen sollen, aber weil dieser krankheitshalber nicht vernehmungsfähig gewesen sei,...
Adolf - RI VI,2 n. 105
1292 okt. 15, Köln
erklärt, dem erzbischof (Boemund) von Trier für die demselben zu Köln in seinem königlichen dienste entstandenen auslagen 692 mark kölner pfennige zu schulden und verspricht ihm mit körperlichem eide, diese summe von dem ersten gelde zu bezahlen, das ihm, dem könige, aus den steuern der...
Adolf - RI VI,2 n. 106
1292, Köln
nimmt den erzbischof Boemund von Trier und die trierer kirche in seinen und des römischen königreichs (regni nostri Romanorum) besonderen schutz und verspricht mit körperlichem eide, ihm und dem erzstift mit rat und tat beizustehen sooft sie bedrängnissen und anfeindungen ausgesetzt seien, und...
Adolf - RI VI,2 n. 107
1292, ....
Abzug in die oberen lande; vgl. dazu m. Studien (VII) 61/2. Die forderungen erzbischof Siegfrieds werden zuletzt in Ingelheim berücksichtigt (RI. VI 2 n. 108; 109); sie tauchen, dann aber in neuer form (vgl. m. Studien 58 anm. 20), erst wieder im nächsten jahre auf, als Adolf abermals in...
Adolf - RI VI,2 n. 108
1292 okt. 25, Ingelheim
gibt dem grafen, den schultheißen, schöffen, ratmannen und allen bürgern von Dortmund, Duisburg und Sinzig den auftrag, sich nach der schriftlichen zusage, die er dem erzbischof Siegfried von Köln erteilt habe (vgl. die urk. von 1292 sept. 13 RI. VI 2 n. 82 § 17 für Siegfried; ferner die...
Adolf - RI VI,2 n. 109
1292 okt. 25, Ingelheim
trägt der pröpstin, der dekanin und dem kapitel des stiftes Essen sowie allen dienstmannen, getreuen, vasallen, bürgern und leuten desselben auf, sich wegen der vogtei und des gerichts zu Essen nach der urkunde, die er dem erzbischof von Köln verliehen habe (vgl. 1292 okt. 5 RI. VI 2 n. 100)...
Adolf - RI VI,2 n. 110
1292 okt. 26, Ingelheim
gewährt zum seelenheil seines vaters und seiner vorfahren sowie zu seinem und seiner gemahlin wohle dem domkapitel (preposito, decano, totique capitulo) von Mainz im sinne früherer könige in der weise die erbetene schenkung der pfarrkirche zu Ehnheim in der diözese Straßburg, daß das kapitel...
Adolf - RI VI,2 n. 111
1292 okt. 26, Ingelheim
bestätigt dem domkapitel (prelati totumque capitulum) von Mainz auf dessen bitte die durch könig Wilhelm (1255 märz 16, RI. V n. 5241) erfolgte und durch diesen (1255 dez. 13, RI. V n. 5286) sowie nachher durch könig Richard (1257 sept. 15, RI. V n. 5327) bestätigte schenkung der kirche zu Ehnh...
Adolf - RI VI,2 n. 112
1292, Oppenheim
Ankunft, anscheinend direkt von Ingelheim, von wo der könig die Selz aufwärts, nicht aber den Rhein entlang über Mainz, gekommen sein wird. Für einen aufenthalt in Mainz dürfte jetzt nicht der geeignete zeitpunkt gewesen sein, wegen des feindlichen verhaltens der stadt gegen erzbischof Gerhard...
Adolf - RI VI,2 n. 113
1292 okt. 30, Oppenheim
gibt seine einwilligung dazu, daß jeder bei der kapelle des hl. Nikolaus in Frankfurt, deren vergabung dem reiche zukomme, nach dem tode ihres derzeitigen vorstehers in hinkunft angestellte priester in sachen der kirchenzucht (quantum ad correccionem et ecclesiasticam disciplinam) dem...
Adolf - RI VI,2 n. 114
1292 nov. 1, Oppenheim
erteilt dem dekan und dem kapitel von Mainz in anbetracht ihrer dienstfertigkeit die erbetene bestätigung der ihnen von ihm bereits (vgl. 1292 okt. 26, RI. VI 2 n. 110; 111) durch schenkung zu ihrem genusse und zu vollem rechte überlassenen (pfarr) kirche von Ehnheim, ohne rücksicht auf etwaige...
Adolf - RI VI,2 n. 115
1292 nov. 3, Oppenheim
überläßt seinem verwandten, dem edlen Gottfried (IV.) von Eppenstein (Eppstein), im hinblick auf dessen unwandelbare treue und auf dessen verdienste um das reich, 25 mark jährlich zu weihnachten fälliger einkünfte von den Juden in Frankfurt zu erblichem genusse und verfügt, daß mit der...
Adolf - RI VI,2 n. 116
1292 nov. 5, Oppenheim
übernimmt in dem zwischen seiner tante Margaretha (von Jülich), gemahlin (witwe) seines oheims graf Diether (III.) von Katzenelnbogen, einerseits und deren söhnen Diether und Wilhelm anderseits entstandenen streite das ihm übertragene schiedsrichteramt; zum streite war es darüber gekommen, daß...
Adolf - RI VI,2 n. 117
1292 nov. 5, Oppenheim
erklärt im hinblick auf die treuen reichsdienste des ritters Heinrich, des sohnes weil. Rudolfs von Fleckenstein, damit einverstanden zu sein, daß dieser Heinrich von Fleckenstein seiner ehefrau Jutta, tochter des ritters Erkenger von Magenheim, 120 mark silber auf die vogtei der fünf dörfer...
Adolf - RI VI,2 n. 118
1292 nov. 8, Worms
Anwesenheit des rheinpfalzgrafen Ludwig: er verspricht dem grafen Friedrich von Leiningen, dessen auslagen bei der frankfurter königswahl und sonstige dienste mit 200 pfund heller zu vergüten und gibt ihm dafür 20 pfund jährlicher einkünfte aus seiner heidelberger bede zu pfand ([D. Wormacie...
Adolf - RI VI,2 n. 119
1292 nov. 9, Worms
transsumiert und erneuert dem erzbischof Gerhard von Mainz (princ., consangwin. et archicancellar. n.) auf dessen bitte und nach dem beispiele seiner reichsvorgänger das privileg kaiser Friedrichs II. für die geistlichen fürsten von 1234 nov. (RI. V n. 2064, bestätigung des dort eingerückten...
Adolf - RI VI,2 n. 120
1292 nov. 10, Worms
erneuert und bestätigt auf bitte des erzbischofs Gerhard von Mainz (archicancellarii et consanguinei n.) nach dem vorbilde früherer römischer kaiser und könige alle schenkungen, gnaden, freiheiten und rechte, die der mainzer kirche von dem letzten römischen kaiser, Friedrich (II.), vor dessen...
Adolf - RI VI,2 n. 121
1292 nov. 12, Deidesheim
bestätigt dem schultheißen, den ratmannen und allen bürgern von Oppenheim in anbetracht ihrer unverbrüchlich standhaften reichstreue und ihrer willkommenen dienste alle ihnen von früheren kaisern und königen verliehenen privilegien und freiheiten. [Dat. ap. Titensheim, II id. nov., ind. 6,...
Adolf - RI VI,2 n. 122
1292, ....
Bis Neustadt a. d. Haardt mindestens, wo Adolf nov. 13 eingetroffen sein wird, gibt dem könig pfalzgraf Ludwig das geleite; vgl. m. Studien (X) 81 anm. 13. Der erzbischof von Mainz ist noch weiterhin bei Adolf nachweisbar, s. unten, RI. VI 2 n. 148.
Adolf - RI VI,2 n. 123
1292 nov. 14, Landau
hält meistern, ratmannen und bürgern von Lübeck vor, daß sie sich seit seinem regierungsantritt weder schriftlich noch durch boten an ihn gewendet hätten und gebietet ihnen, dem komtur des johanniterordenshauses von Köln, den er deshalb mit diesem schreiben zu ihnen schicke, als seinem...
Adolf - RI VI,2 n. 124
1292 nov. 14, Landau
an alle landvögte, schultheißen und amtleute im reiche: gebietet ihnen, die Johanniter und deren großprior für Deutschland, Böhmen, Polen, Mähren, Österreich und Steiermark, Gottfried von Klingenfels, die er in seinen und des reiches schutz genommen habe, zu schirmen und ihnen gegen widersacher...
Adolf - RI VI,2 n. 125
1292 nov. 15, Landau
legt den streit der zwischen den domherren von Speyer und den bürgern von Landau dadurch entstanden war, daß k. Rudolf den in Mühlhausen (Mulhusen, wüst b. Landau) herkömmlichen wochenmarkt nach Landau verlegt hatte (vgl. unten) auf beschwerde der hiedurch in ihren rechten stark...
Adolf - RI VI,2 n. 126
1292 nov. 15, Landau
erklärt (nochmals, teilweise mit denselben worten wie in RI. VI 2 n. 125), die Speyerer domherren hätten sich darüber beschwert, daß k. Rudolf den üblichen wochenmarkt von Mühlhausen nach Landau verlegt habe mit der bestimmung, ihn dort jeden donnerstag abzuhalten (RI. VI 1 n. 2485); ihr recht...
Adolf - RI VI,2 n. 127
1292 nov. 17, Weißenburg
erklärt, daß er von den bürgern von Weißenburg einen eid entgegengenommen habe, der diese überall dort, wo es auf grund der (reichs) vogtei (ratione advocatie) geschehen müsse, zu gehorsam gegen ihn und das reich verpflichte, wobei aber der treueid, zu dem sie dem jeweiligen abte von...
Adolf - RI VI,2 n. 128
1292 nov. 18, ....
an alle geistlichen und weltlichen ‹fürsten, an alle barone, grafen, ministerialen, ritter, vasallen, städte, bürger und dörfer und alle reichsgetreuen› in dem von der Mosel bis zur küste (partes maris que zee vocatur, Seeland) und auf der anderen (rechten) seite des Rheines gegen Westfalen hin...
Adolf - RI VI,2 n. 129
1292 nov. 20, Weißenburg
bestätigt den leuten von Godramstein (bei Landau) das privileg k. Rudolfs von 1285 juni 10 (RI. VI 1 n. 1908: verleihung derselben freiheit an dieses dorf, wie sie Speyer hat).
Adolf - RI VI,2 n. 130
1292, Hagenau
Zusammenkunft mit herzog Albrecht von Österreich (spätestens nov. 29, s. unten, RI. VI 2 n. 135; vgl. dazu n. 112 und m. Studien [IX] 69/70 anm. 15), wohl nicht ohne zutun pfalzgraf Ludwigs (vgl. RI. VI 2 n. 122) und erzbischof Gerhards, von denen dieser mit dem könig nach Hagenau kommt; s....
Adolf - RI VI,2 n. 131
1292 nov. 27, Hagenau
drückt dem schultheißen, den ratmannen und den bürgern von Eßlingen sein erstaunen darüber aus, daß sie es trotz seines ausdrücklichen verbotes gewagt haben, zum nachteil der dortigen pfarrkirche nonnen (nämlich die „dominikanerinnen” von Sirnau, die 1292 nach Eßlingen übersiedelten) in diese...
Adolf - RI VI,2 n. 132
1292 nov. 28, Hagenau
bestätigt dem florentiner bürger Jacobinus de Alfanis und dessen sohne Germilius (Vermilius) wegen ihrer bedeutenden verdienste um das reich alle lehen, ämterverschreibungen und sonstigen rechte, die sie von k. Rudolf (vgl. dessen urk. von 1286 jan. 26 RI. VI 1 n. 1969 für Jacobinus) erhalten...
Adolf - RI VI,2 n. 133
1292 nov. 28, Hagenau
nimmt die (hospital) brüder des hl. Antonius und den verweser ihrer häuser Berthold von Fürstenberg samt leuten und meierhöfen in seinen besonderen schutz und gebietet allen reichsgetreuen, nicht zuzulassen, daß die Antoniter, wohin sie im reiche sich auch begäben, von irgendwem behelligt...
Adolf - RI VI,2 n. 134
1292 nov. 29, Hagenau
an alle vögte, schultheißen und amtleute: schreibt ihnen, daß der papst alle bischöfe (locorum ordinarii) angewiesen habe, gegen diejenigen einzuschreiten, die unter dem vorwande, boten der Antoniter zu sein, den gläubigen almosen entlockten und fordert sie auf, den bischöfen auf verlangen bei...
Adolf - RI VI,2 n. 135
1292 nov. 29, Hagenau
bestätigt und erneuert dem abt und konvent des zisterzienserstiftes Neuburg das hier eingerückte privileg k. Rudolfs von 1291 apr. 9 (RI. VI 1 n. 2438; MG. C. 3, n. 460: unverletzlichkeit der klösterlichen vogteirechte). Zeugen: die erzbischöfe Gerhard von Mainz und Konrad von Salzburg; die...
Adolf - RI VI,2 n. 136
1292 dez. 1, Weißenburg
erklärt, es sei mit seiner einwilligung (de nostra manu regia et consensu) geschehen, daß Werner schenk von Ramberg seiner frau Gudela von Hohenecken die reichslehnbaren dörfer Gommersheim und Freisbach für 250 mark silber als leibgedinge (in dotem sive donationem propter nuptias) angewiesen...
Adolf - RI VI,2 n. 137
1292 dez. 2, Hagenau
überläßt den burgmannen zu Friedberg, damit die reichsburg dort in gutem stande erhalten werde, die hälfte des ungelts der stadt Friedberg. [Datum ap. H., IIII non. dec., ind. 6, 1292, r. 1].
Adolf - RI VI,2 n. 138
1292 dez. 2, Hagenau
ordnet nach einem seit weiland kaiser Friedrichs (II.) zeit bestehenden herkommen an, daß auf seiner burg Friedberg niemals ein erblicher burggraf eingesetzt und niemals von jemandem der erbliche besitz des burggrafenamtes beansprucht werden dürfe, sondern jeder wie unter diesem kaiser ein- und...
Adolf - RI VI,2 n. 139
1292 dez. 2, Hagenau
erweist allen burgmannen von Friedberg die gnade, daß er keinen freien oder herrn zu ihrem neuen (mit) burgmann ausersehen werde ohne vorher ihre zustimmung eingeholt zu haben. [Dat. H., IIII non. dec., ind. 6, 1292, r. 1].
Adolf - RI VI,2 n. 140
1292 dez. 2, Hagenau
gebietet den burggrafen und übrigen burgmannen von Friedberg, nicht zuzulassen, daß in der almende des dorfes Mörla (nw. v. Friedberg) von irgendwelchen leuten novalfelder angelegt würden. [Dat. ap. H., IIII non. dec., ind. 6, 1292, r. 1].
Adolf - RI VI,2 n. 141
1292 dez. 2, Hagenau
gewährt den burgmannen von Friedberg für die von ihnen an den tag gelegte unermüdliche treue die begünstigung, daß sie in keiner angelegenheit vor irgend einem anderen richter als vor dem jeweiligen burggraf en von Friedberg belangt werden dürfen, wovon jedoch die gerichtsbarkeit des...
Adolf - RI VI,2 n. 142
1292 dez. 2, Hagenau
trifft, um künftigen zwistigkeiten unter den burgmannen von Friedberg vorzubeugen, die anordnung, daß kein dortiger burgmann eine burg oder ein befestigtes haus nach dem muster der feste zu Friedberg errichten dürfe. [Datum H., IIII non. dec., ind. 6, 1292, r. 1].
Adolf - RI VI,2 n. 143
1292 dez. 5, Hagenau
belehnt den erzbischof Konrad (IV.) von Salzburg, nachdem dieser zu ihm nach Hagenau gekommen ist und ihm die huldigung geleistet hat, mit den regalien seines fürstentums und überläßt ihm die verwaltung der temporalien sowie die volle gerichtsbarkeit des erzstiftes; teilt das den vasallen,...
Adolf - RI VI,2 n. 144
1292 dez. 5, Hagenau
nimmt den am beginn seines königtums aus weiter ferne (per longos terrarum tractus) zu ihm gekommenen erzbischof Konrad von Salzburg als seinen geschworenen rat (iuratum nostrum consulem) samt leuten und besitzungen und samt den der salzburger kirche von reichsvorgängern verliehenen und von ihm...
Adolf - RI VI,2 n. 145
1292 dez. 7, Hagenau
verleiht den bürgern von Schlettstadt ein stadtrecht: 1. [B] strafverfahren bei totschlag; 2. [B] eheste rechtsprechung darüber; 3. [B] verfahren bei vorschubleistung zum totschlag, 4. [B] bei blutigem schlag, 5. bei gewaltsamem vorgehen des übeltäters; 6. [B] friedensbruch bei gemeinsamem...
Adolf - RI VI,2 n. 146
1292 dez. 10, Hagenau
fordert den landvogt im Elsaß auf, sich der priorin und der schwestern des dominikanerinnenklosters St. Marx vor den mauern von Straßburg anzunehmen und nicht zuzulassen, daß sie in ihren gütern im banne von Ballbronn, in den ihnen zuteil gewordenen stiftungen und in ihrem sonstigen besitztum...