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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 78 of 1075.

gibt auf bitte des bischofs Witego von Meißen seine genehmigung dazu, daß dieser (princeps noster) für sich und die meißener kirche burg und stadt Pirna samt zubehör nebst zwei dritteln des dortigen zollerträgnisses um 3000 mark freiberger silbers von bevollmächtigten weiland des markgrafen Friedrich (Tuto) von Meißen käuflich erworben hat, der ‹diese stadt gleich den eigenen vorfahren vom hochstifte Meißen zu lehen besessen, und› um sich seiner bei der römischen kurie und anderwärts bestehenden schuldverpflichtungen zu entledigen, letztwillig verfügt hatte, daß Pirna durch jene hierzu besonders bestellten bürgen (seiner schuld) zum verkaufe ausgeboten werde. [Dat. C., VI kal. sept., 1292, ind. 5, r. 1].

Archival History/Literature

2 Orr. im hauptstaatsarch. Dresden [n. 1390]: A1 (siegel an roten seidenf.); A2 (siegel an gelben seidenf.); geschrieben sind beide exemplare von dem mainzer schreiber M. In A1 fehlt, anscheinend infolge eines schreibversehens, die oben in ‹ › gesetzte stelle. – Kopp Eidg. Bünde 3a, 277 n. 4 (aus A). Gersdorf UB. Hochst. Meißen 1 (CD Saxoniae II 1), 239 n. 306 (aus A1 und A2). Schriftprobe von A1: Neue Beitr. taf. Id.

Commentary

Markgraf Friedrich Tuto von Meißen war durch seine bemühungen, den dem landgrafen Albrecht von Thüringen zukommenden teil aus der erbschaft Heinrichs des Erlauchten von Meißen durch gütertausch und geld an sich zu bringen, in drückende schulden geraten, welche ihn schon 1288 genötigt hatten, seine hand auf den im meißener domschatz verwahrten, für das hl. land gesammelten kirchenzehnten zu legen (vgl. Wegele Friedr. d. Fr. 111 anm. 2; 121/2 anm. 4). Um nun seine schuldenlast zu tilgen, gab er seinen räten burggraf Albero von Leisnig, Heinrich von Zweimen (seinem protonotar), Thimo Knut, Heinrich von Trebsen, Dietrich Pubs und Dietrich von Honsberg die letztwillig erneuerte vollmacht, bei seinem tode Pirna zu veräußern. Als dann Friedrich 1291 aug. 16/7 starb, machte bischof Witego von Meißen, von dem der markgraf Pirna und Dresden zu lehen gehabt hatte, das heimfallsrecht geltend, und so kam diese stadt um die oben genannte summe an das hochstift Meißen. Der neue markgraf Friedrich der Freidige erteilte diesem kaufe 1291 sept. 24 in einer urkunde (3 orr. staatsarch. Dresden. Gersdorf UB. 1, 235 n. 302), die uns über diese vorgänge sowie über die namen der bevollmächtigten Friedrich Tutos aufschluß gibt, seine genehmigung, wie jetzt Adolf als nachfolger Friedrich Tutos. Mit Posern-Klett, Mittheil. d. Deutschen Gesellsch. in Leipzig 2, 82 § 26 und Wegele Friedr. d. Fr. 167 anm. 1 kann man die nichterwähnung Friedrichs d. Freidigen in der urkunde Adolfs damit in zusammenhang bringen, daß dieser es ablehnte, diesen Friedrich als rechtmäßigen erben anzuerkennen. Vgl. auch Kopp 3a, 80 anm. 3; Schliephake 3, 54/5; Studien (XVI) 115. – Aus der schrift der urk. geht hervor, daß sich erzb. Gerhard von Mainz damals noch in Köln befunden hat; vgl. Neue Beitr. (I) 7 anm. 9; dazu ebd. 8 anm. 16.

Nachträge

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Cite as:

RI VI,2 n. 74, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-08-27_1_0_6_2_0_77_74
(Accessed on 19.04.2024).