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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Displaying record 23 of 1075.

verspricht dem Rheinpfalzgrafen und Bayernherzog Ludwig für die auslagen, die diesem in der sache der königswahl durch dessen reise nach Frankfurt, den dortigen aufenthalt und die rückreise erwachsen, 3000 mark silber kölner gewichts in der weise zu vergüten, daß er ihm eine summe gleicher höhe erläßt, die Ludwig dem herzog Otto von Braunschweig und Lüneburg wegen der (im heiratsvertrage von 1287 apr. 19 [Reg. d. Pfalzgr. n. 1162; vgl. Redlich Rudolf v. Habsb. 669/70] mit 6000 mark festgesetzten) mitgift seiner tochter Mechtild schuldet, und daß er für den erlassenen schuldbetrag dem herzog Otto eine der reichsstädte Lübeck oder Goslar mit zustimmung der reichsfürsten, deren einwilligung hiezu erforderlich ist (quorum ad hoc consensus est merito requirendus), zum genusse eines (jährlichen) erträgnisses von 300 mark auf so lange zu pfand gibt, bis die 3000 mark dem herzog oder dessen erben gänzlich entrichtet sein werden, wobei er sich verpflichtet, wenn jener ertrag aus der verpfändeten stadt nicht in vollem ausmaß erzielt werden könne, den ausfall aus benachbarten reichsgütern zu ergänzen. [Dat. in F., 1292, ind. 5, XVI kal. iunii, r. 1].

Archival History/Literature

Or. (siegel an perg.-str.) im hausarch. München [kasten 1, lade 3, n. 83] (A). – Scheid Orig. Guelf. 3, praef. 77 n. 7 (aus A) = CD. Lubec. I 1, 534 n. 591. Bode UB. Goslar 2, 441 n. 435. Reg. d. Pfalzgr. n. 1269 (reg.; aus A).

Commentary

Hiezu geben willebriefe hier am gleichen tage „nomine principatus nostri” erzb. Boemund von Trier (Or. [siegel an perg.-str. m. rücksiegel] im hausarch. München, k. 1, l. 3, n. 84 [A]. Scheid 77 n. 8 [aus A] = CD. Lub. I 1, 534 n. 590. Görz Reg. 4, n. 2020; Reg. d. Pfzgr. n. 1269 zit. [aus A]) und ein markgraf Otto (wohl der Lange) von Brandenburg (Or. [siegel an perg.-str. fehlt] im hauptstaatsarch. München ‹Brandenburg, Mark u. Kurlande, fasz. 1› [A]. Scheid 78 n. 9 [aus A] = Riedel CD. Brandenb. II 1, 202 n. 258 = CD. Lub. I 1, 533 n. 589. Oefele Rer. Boic. scr. 2, 117 [nach abschr. Arrodens aus A]. Krabbo Reg. d. Markgr. v. Brandenb. n. 1545). Diese willebriefe sind unter sich, nicht aber mit der urk. Adolfs gleichlautend, anderseits rührt von dem schreiber der königsurk. auch der willebrief des markgrafen von Brandenburg her, wogegen der willebrief des erzbischofs von Trier von anderer hand geschrieben ist. Weder die eine noch die andere hand läßt sich in der kanzlei Adolfs nachweisen; die schrift beider hände zeigt verwandte züge, alle drei stücke weisen auf empfängerausfertigung hin. Krabbos zweifel, ob der markgraf Otto des brandenburgischen willebriefes Otto der Lange sei, bleibt also aufrecht, obwohl dieser willebrief offenbar nicht in der reichskanzlei ausgefertigt wurde; denn mit der entstehung außerhalb der reichskanzlei ist eben noch nicht bewiesen, daß der brief aus der brandenburgischen kanzlei hervorgegangen sein muß. Über die beziehungen Ottos des Langen zu dem pfalzgrafen s. meine Studien (X) 81. Was den herzog Otto von Braunschweig (vgl. ebd., amn. 14) betrifft, so wird dieser in den beiden willebriefen ausdrücklich schwiegersohn des pfalzgrafen genannt. Der pfalzgraf urkundet mai 13 (Böhmer CD. Moenofr.2 [Lau] 1, 296 n. 607) und dann noch mai 19 (ebd. 1, 297 n. 609; 298 n. 610) in Frankfurt. Sein verhalten bei der wahl erklärt es, daß (vgl. dazu RI. VI 2 n. 7) nur von einer entschädigung für seine reisekosten die rede ist. In einer eigenen urkunde hat wie Ludwig auch Boemund den ersatz der wahlkosten verbrieft erhalten; vgl. VI 2 n. 24. Eine spätere verbriefung solcher wahlkosten, die sich aber zugleich auch auf die krönungskosten bezieht, ist noch in einer urk. für erzbischof Siegfried von Köln (von 1293 mai 28, RI. VI 2 n. 246) auf uns gekommen, wogegen es außer bei dem erzbischof von Mainz (VI 2 n. 24) bei anderen wählern überhaupt an jeder andeutung in dieser sache fehlt.

Nachträge

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Cite as:

RI VI,2 n. 22, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-05-17_1_0_6_2_0_22_22
(Accessed on 29.03.2024).