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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

Displaying record 4 of 2926.

Einzug nach feierlichem empfang durch die fürsten und herren, welche dem gewählten mit zahlreichem gefolge über eine halbe stunde (dimidie leuce) entgegengezogen waren. Der zug gieng nach dem dom, wo der erzbischof von Mainz wartete, zur messe, darauf sofort huldigung und belehnung der fürsten. Sächsische forts. der sächs. Weltchronik MG. Deutsche Chron. 2, 286. Schwäbische forts. der Kaiserchronik 415, vgl. Ellenhard SS. 17, 123 und Altaicher forts. des Hermann v. Altaich ib. 408. ‒ Kopp Reichsgesch. 1, 26, Riedel Rudolf v. Habsburg u. Burggraf Friedrich v. Nürnberg 21 und Lorenz Deutsche Gesch. 1, 43] lassen huldigung und belehnung erst nach der krönung stattfinden. Allein diese sonst naheliegende annahme steht doch zu sehr im widerspruch mit den angeführten zeugnissen. Auch lässt sich das von der Cont. Altah. l. c. gemeldete fehlen des szepters und der dadurch hervorgerufene zwischenfall hier, wo ja die reichsinsignien noch nicht in des königs händen waren, viel besser als bei der wol vorbereiteten krönung erklären. ‒ Einige recht bemerkenswerte details über vorgänge dieser tage bringt das schreiben n. 24.

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Cite as:

RI VI,1 n. 1a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-10-02_1_0_6_1_0_4_1a
(Accessed on 28.03.2024).