RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
gibt dem bischof (Wolfger) von Passau zum nachweis, dass derselbe gegen den römischen stuhl keine den rechten des reichs zuwiderlaufende verpflichtung eingegangen sei, beglaubte abschrift des von demselben ausgestellten reverses, dahin lautend, dass er (der bischof) ienen brief (die protestation der fürsten gegen das gebahren des cardinallegaten, s. o. nr. 65), worin dem schlüsselrecht der kirche zu nahe getreten ist, erst in Rom seinem inhalte nach kennen gelernt habe, indem er sein siegel damals, als das pergament noch unbeschrieben war, in der voraussetzung angehängt hatte, dass nichts wider die rechte der kirche gehendes darauf werde aufgezeichnet werden. Reg. Imp. 110. ‒ Vgl. wegen andern von vielen deutschen fürsten ausgestellten und mehrfach in bezug genommenen reversen den des bischofs von Bamberg bei Raynald 1206 § 13.
Nachträge
Cite as:
RI V,2,3 n. 5896, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1204-05-22_1_0_5_2_3_286_5896
(Accessed on 20.04.2024).