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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

Displaying record 269 of 5555.

befielt dem bischöfe zon Lüttich, den bischof von Utrecht, falls dieser nicht binnen einem iahre die von seinem vorgänger bei genannten von Rom und Siena gemachten schulden im betrage von 1250 mark berichtigt und vom apostolischen legaten, dem bischofe von Palestrina, die lösung von der wegen der nichtzahlung über ihn verhängten excommunication erwirkt, in der ganzen provinz von Cöln als excommunicirt verkünden zu lassen und allen clerikern und laien seines bisthums gehorsam und dienstleistungen für denselben zu verbieten; falls er aber diese erzwingen will oder binnen einem monate ienen geboten nicht gehorcht hat, ihn abzusetzen und eine neuwahl vornehmen zu lassen. Ep. 6,215. Vgl. Ep. 10,208. ‒ :Noch bis zum 6 märz datirte der pabst aus Anagni.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Brom Bullarium Traiectense 1,16 vgl. 19.

Nachträge

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Cite as:

RI V,2,3 n. 5879, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1204-01-31_1_0_5_2_3_269_5879
(Accessed on 23.04.2024).