RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3
erinnert den könig Otto. dass er preter opinionem plurium et multorum consilia von anfang an dessen sache zur seinigen gemacht und ihn auch damals nicht verlassen habe, als nach dem tode seines oheims Richard, königs von England, alle ihn verliessen; ermahnt ihn. unermüdet auszudauern und die ihm geneigten fürsten mit gunst zu behandeln. Reg. Imp. 105 u. s. ‒ Otto muss wohl, wovon auch sonst spuren, die seinigen mit rohheit behandelt haben.
Nachträge
Cite as:
RI V,2,3 n. 5870, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1203-12-16_1_0_5_2_3_260_5870
(Accessed on 25.04.2024).