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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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zeigt den grafen, baronen, ministerialen und allen im herzogthume Steier an, dass er den grafen Meinhard von Görz behufs vertheidigung und wiedererlangung der reichsrechte zum generalcapitän ihres herzogthums bestellt habe, mit merum et mixtum imperium und voller strafgerichtsbarkeit, mit der befugniss der entscheidung der dem kaiser bei persönlicher anwesenheit vorbehaltenen sachen, der appellationen von den ordentlichen richtern, banne zu verhängen, beamte einzusetzen und abzusetzen, münze und mauth zu verpachten. Ad extollenda‒incrementis. Exc. Massil. nr. 42. Winkelmann Acta 347 (vgl. wegen des formular). ‒ Nach den österrrichischen annalen kamen österreichische und steierische grosse nach Italien, um sich einen herrn zu erbitten, mussten aber ohne zum kaiser kommen zu können (wohl wegen der feindlichen stellung von Brescia und Mantua) den sommer über zu Verona warten und erhielten hier capitäne, die von Oesterreich den herzog Otto von Baiern, die von Steier den grafen Meinhard. Ich reihe die ernennungsurk. der vorhergehenden an, da der abt doch mit ienen grossen gekommen sein wird und wahrscheinlich die urk. nach Verona brachte. Auch die folgende urk. spricht für diese zeit.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Textberührung mit BF. 3538. Druck: MGH. Constit. II, 377 Nr. 270. Regest: Martin, Die Reg. der EB. von Salzburg I. Nr. 46 -- Wiesflecker, Reg. der Grafen von Görz Nr. 527. Zum Formular und Inhalt s. die Literaturangaben bei Hausmann, K. Friedrich II. und Österreich, in: Fleckenstein, Probleme um Friedrich II. S. 298 Anm. 323. Deutsche Übers.: Weinrich 528 Nr. 131.

Nachträge

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Cite as:

RI V,1,1 n. 3707, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-00-00_1_0_5_1_1_5025_3707
(Accessed on 29.03.2024).