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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Displaying record 5007 of 5193.

dankt den bewohnern einer stadt (des königreichs) dafür dass sie sich, wie ihm sein schwiegersohn der graf von Caserta mittheilte, bereit erklärten, pro restauratione camere nostre, quam pridem casus ille nobis, ut creditur, horridus repente surripuit, nach seinem ermessen eine beisteuer aus ihrem gute zu leisten; erklärt dass er mit rücksicht auf die grossen von ihnen schon ertragenen lasten das angebotene als geleistet betrachten wolle, und dass, wenn sie bereits eine zahlung leisteten, der betrag in quantitate generalis collecte vobis nuper imposite abzurechnen oder beim übersteigen des betrages die collecte von ihnen nicht zu zahlen sei; hofft dass ein sieg über die rebellen, quos habemus in manibus, weitere mühen und kosten nicht mehr erforderlich machen werde. Nuper ad audientiam‒imponemus. Petr. de Vin. 3,61. Huill. 6,633. Minieri Notamenti 91. ‒ Bei Huill. zu ende iuni; aber das damals geforderte subsidium ist von der collecte zu scheiden. Wegen der bezugnahme auf den verlust des schatzes (zu Vittoria) wird das schreiben frühestens in den apr. zu setzen sein; aber auch kaum später, da es sich um einen unmittelbar nach einlaufen der nachricht von dem unglücksfalle beschlossenen act der ergebenheit zu handeln scheint, während dann auch der kaiser wegen der inzwischen erfolgten ausschreibung der collecte, vergl. nr. 3677, mit der antwort nicht lange gezögert haben wird.

Nachträge

Addenda (1)

Addendum by , submitted on 04.12.2022.

Druck: L‘ Epistolario di Pier della Vigna 615 (ital. Übersetzung 616f.) Nr. 3.61

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Cite as:

RI V,1,1 n. 3692, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-00-00_1_0_5_1_1_5006_3692
(Accessed on 20.04.2024).