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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Displaying record 130 of 5193.

eignet (in wörtlicher übereinstimmung mit der vorhergehenden urk.) dem münster zu Altenburg die mühle an seinem obern teiche zu Altenburg und die pfarreien zu Mehna (Minowa) und Treben. Zeugen wie vorher. Wilke Ticem. 54 aus transs. von 1286. ‒ Schultes Direct. 2,409 und danach B. nahmen an, die urk. sei identisch mit der vorhergehenden, und nur interpolirt. Dagegen spricht: 1) Bischof Bertold von Naumburg bestätigt 1204 dem kloster die ihm vom könig Philipp geschenkten pfarreien Mehna und Treben. Wilke Ticem. 55 aus demselben transs. Es müsste also auch hier entsprechend interpolirt seien. 2) Nach einer von ienem transsumpt ganz unabhängigen urk. bei Schultes Direct. 2,425 war das kloster 1204 iedenfalls im besitz der pfarrei Mehna. 3) Friedrich II bestätigt 1215 feb. 11, vgl. unten, dem kloster die beiden kirchen und die mühle als von Philipp geschenkt. Allerdings findet sich auch da Mehna nur in einem transsumpt, nicht in einem erhaltenen orig. genannt; wohl aber nennt auch dieses die mühle, deren erwähnung in unserer urk. gleichfalls in die interpolation fallen würde. 4) In der bestätigungsurk. Rudolfs von 1290 nov. 10, Korrespondenzbl. 1868 s. 27, wird die pfarrei Mehna ausdrücklich angerührt. Ich möchte daher annehmen, dass es sich, wie ähnliche fälle auch sonst vorkommen, hier um eine beurkundung der gesammtschenkung handelt, neben der dann ein theil der schenkung noch besonders verbrieft wurde.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Fälschung auf der Grundlage von BF. 50, kurz vor 1279 entstanden. Altenburger UB. 104* u. 37 Nr. 48 mit Abdruck des Textes. Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae II. Nr. 1174.

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Cite as:

RI V,1,1 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1200-09-27_2_0_5_1_1_130_51
(Accessed on 19.04.2024).