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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Displaying record 111 of 5193.

(apud Herbipolim) verkündet den edeln den dienstmannen und allen im land Plisne dass er die Marienkirche zu Altenburg mit allen ihren besitzungen in seinen besondern schutz genommen habe, gebietet dem burggrafen E. von Dewin sie gegen bedrückungen zu vertheidigen, verordnet dass der probst nur vor ihm und dem reiche zu rechte stehen solle, und bestätigt ihr und den achtzig dort lebenden brüdern insbesondere die von Lupfried von Korun geschenkten sechs mansen zu Schirnitz. Z.: Conr. hofcanzler, Gard. bisch. v. Halberstadt, Otto bisch. v. Freising, Dip. landgr. v. Leuchtenberg. Schultes Direct. 2,400 ausführl. extr. aus dem angebl. orig. ‒ Mit 1199, ind. 2. [Vgl. oben nr. 38, welches Schultes und danach B. für einen blossen auszug dieser urk. hielten. Aber die mit nr. 37 übereinstimmenden zeugen erregen dort keinen anstand, wohl aber hier. Die ind. 2 passt nicht auf 1200, worauf nach canzleigebrauch doch 1199 zu beziehen wäre, zumal] der hofcanzler nicht bischof heisst und der erst auf weihnachten 1199 für Philipp gewonnene bischof von Halberstadt unter den zeugen ist. [Die ortsangabe ergibt ein überaus auffallendes itinerar. Vgl. nun aber weiter unten die urk. von 1203 märz 8, wonach der könig drei iahre später an demselben tage und orte dem kloster wesentlich dasselbe, nur in mehrfach geänderter anordnung und fassung verbrieft hätte. Es handelt sich zweifellos um eine fälschung, wie deren auch sonst für das kloster bekannt sind, bei welcher die urk. von 1203 als hauptvorlage diente, während insbesondere iahr und zeugen aus nr. 38 entnommen wurden.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):v

Zeugen:
Conr. hofcanzler, Gard. bisch. v. Halberstadt, Otto bisch. v. Freising, Dip. landgr. v. Leuchtenberg.

Nachträge

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Cite as:

RI V,1,1 n. 40, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1200-03-08_1_0_5_1_1_111_40
(Accessed on 24.04.2024).