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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Displaying record 428 of 5193.

schreibt dem pabst Innocenz III, dankt ihm für seine wohlgeneigtheit die er aus dessen vielen an deutsche fürsten zu seinen gunsten gerichteten briefen und aus dem bericht seiner an den päbstlichen hof gesendeten getreuen des B(runo) probst von Bonn und des M(onachus) de Villa bürgers von Mailand entnommen habe; meldet ihm dass zwischen den rheinischen fürsten sowohl seiner als des herzogs von Schwaben seite durch die eifrigen bemühungen des erzbischofs Conrad von Mainz (qui ad hoc plurimam adhibuit operam quo tamen nondum novimus affectu) ein waffenstillstand bis Martini zu stande gekommen sei, der sich iedoch nicht auf Sachsen ausdehne, wohin er selbst zur begegnung seines schwagers des königs (Kanut) von Dänemark alsbald abzugehen gedenke; meldet ihm ferner, der gedachte erzb. habe es erwirkt dass am 28 iuli zwischen Andernach und Coblenz eine besprechung beiderseitiger anhänger, und zwar von seiner (Ottos) seite des erzbischofs von Cöln, der bischöfe von Münster Lüttich und Utrecht, des abtes von Corvei, des herzogs von Brabant und des grafen von Flandern, von seiten des herzogs von Schwaben der erzbischöfe von Salzburg und Trier, der bischöfe von Freisingen Basel und Strassburg, der herzoge von Meran und Zähringen und des markgrafen von Landsberg statt finden solle, die dann unter der vermittlung des erzbischofs von Mainz über die frage wem die römische krone zukomme nach der mehrheit der stimmen schliesslich entscheiden würden; bittet nun den pabst den gedachten fürsten, von deren treue und geneigtheit er übrigens die beste meinung habe, zu gebieten, dass sie ihre stimmen zu seinen gunsten abgeben, indem er unzweifelhaft der rechtmässig gekrönte sei, auch dem päbstlichen stuhle alles verheissene erfüllen werde; berichtet dann dem pabst dass er niemals so mächtig gewesen sei und so getreue anhänger gehabt habe als ietzt (?); ersucht ihn gegen den hofcanzler Philipps Conrad gewesenen bischof von Hildesheim und Wirzburg als gegen einen ganz nichtswürdigen mit aller strenge zu verfahren, und benachrichtigt ihn dass die überbringer gegenwärtigen schreibens der probst von Mersen und H. von Aglei gemessenen befehl haben mit welcher antwort es auch sei acht tage vor obgedachter zusammenkunft wieder vor ihm zu erscheinen. Quantam affectionem ‒ dignemini. Reg. Imp. ep. 20 in Innoc. Epp. ed. Bal. 1,694, Opp. ed. Migne 3,1016. Or. Guelf. 3,272 nur ein theil des briefs. ‒ Die hier erwähnten vermittlungsverhandlungen blieben ohne erfolg, indem sich Otto wie es scheint denselben entzog, und der pabst die von dem erzb. von Mainz gethanen schritte missbilligte. Vergl. Ann. Col. und den brief des pabstes an den erzb. von Mainz. Innoc. Epp. ed. Bal. 1,696, Opp. ed. Migne 3,1021. ‒ [Ottos brief, den B. zu iuni einreihte, wird mit Winkelmann Ph. 173 noch in den april zu setzen sein weil: 1) der am 8. april erfolgte tod des erzbischofs von Salzburg dem könige noch nicht bekannt gewesen zu sein scheint; 2) ebenso so wenig die am 9 april zu Rom erfolgte entscheidung in der sache des hofkanzlers, vgl. Schannat Vind. litt. 1,185; 3) der könig seine boten iedenfalls bis 21 iuli zurück erwartet, was wenigstens mit abfassung erst im iuni kaum vereinbar ist.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Druck: Kempf, Regestum Innocentii III. 54 Nr. 20. Regest: Cod. dipl. Saxoniae I. 3, 42 Nr. 47 -- Knipping, Reg. der EB. von Köln II. Nr. 1576 -- Dobenecker, Reg. Thuringiae II. Nr. 1168. -- P. Acht, Mainzer UB. 2. Bd. Teil 2, 1154 Nr. 707 (ausführlich).

Nachträge

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Cite as:

RI V,1,1 n. 213, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1200-00-00_1_0_5_1_1_428_213
(Accessed on 29.03.2024).