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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Displaying record 387 of 5193.

Königswahl. Quinto idus iunii electus est Colonie Otto in regem. Ann. s. Gereonis, M. Germ. 16,734. Nur hier der tag; Cöln als ort auch Ann. Col., Chr. Ursp., Br. Reimchr. [B. setzte auch bei eintragung der angabe der Ann. S. Gereonis hieher nur eine ‚anerkennung als könig‘, an der wahl zu Andernach festhaltend, wo doch eine förmliche wahlhandlung nicht einmal in Ann. Col. bezeugt ist.] ‒ Die wählenden fürsten werden wohl ziemlich dieselben gewesen sein, welche nach Ottos krönung an den pabst schrieben und um bestätigung der wahl und weihe baten. Dort haben namentlich mit elegi et subscripsi sich genannt: erzb. Adolf von Cöln, die bischöfe Bernhard von Paderborn und Thietmar von Minden, die äbte Gerhard von Inden, Heribert von Werden und Witikind von Corvei, herzog Heinrich von Brabant (der aber auf dem kreutzzuge war). Inn. Epp. ed. Bal. 1,689.

Nachträge

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Cite as:

RI V,1,1 n. 198f, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-06-09_1_0_5_1_1_387_198f
(Accessed on 28.03.2024).