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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

Displaying record 398 of 5193.

A(lbert) graf von Dagsburg und Metz schreibt dem pabste und den cardinälen dass er mit andern fürsten den Otto gewählt und nach der krönung zu Achen auf den von Carl dem grossen dazu bestimmten thron gesetzt habe, und bittet um bestätigung der wahl und krönung und zwangsmassregeln gegen die widerstrebende partei. Cum fuisset ‒ compellatis. Reg. Imp. ep. 8, ed. Bal. 1,689, ed. Migne 3,1003. Grandidier Oeuvres 3,225. ‒ [Es fällt auf, dass der schreiber dieses und des vorhergehenden briefes das gesammtschreiben nicht unterzeichnet haben; erwähnen sie bei sonst übereinstimmendem inhalte die rechte der kirche nicht, so ist doch schwer anzunehmen, dass sie bedenken trugen, die dort ausgesprochene bürgschaft mit zu übernehmen. Es fällt weiter auf, dass der graf von Dagsburg, der sich doch ausdrücklich als anwesend bei wahl und krönung bezeichnet, zu Achen nicht als zeuge genannt wird. sollten solche schreiben auch von abwesenden ausgefertigt sein, so muss man ihnen das formular zugeschickt haben; denn alle diese schreiben zeigen dasselbe dictat.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Druck: MGH, Constit. II, 26 Nr. 22 -- Kempf, Regestum Innocentii III. S. 20 Nr. 8.

Nachträge

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Cite as:

RI V,1,1 n. 206, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1198-00-00_5_0_5_1_1_398_206
(Accessed on 29.03.2024).