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RI IV Lothar III. und ältere Staufer (1125-1197) - RI IV,1,2

Displaying record 89 of 793.

Konrad hält einen Hoftag ab, auf dem das Osterfest gefeiert wird. – Er beendet den zwischen Bischof Nikolaus und den durch Abgesandte vertretenen Bürgern von Cambrai bestehenden Streit, indem er nach einem Urteil der anwesenden Bischöfe den Bürgern die Unterwerfung unter den Bischof, die Aufgabe der von ihnen usurpierten Steuerund Gerichtsrechte und ihrer Bindungen an den Grafen von Hennegau befiehlt, den Bischof aber zur Aussöhnung mit ihnen veranlaßt.

Archival History/Literature

Ann. Brunwilarenses, MGH SS 16 726; Ann. S. Disibodi, MGH SS 17 25; Otto von Freising, Chronik VII c. 22, MGH SSrer- Germ 45 344; Gesta Nicholai episcopi Cameracensis, MGH SS 14 245f.

Commentary

Zu den Hintergründen des Streits in Cambrai und der Entwicklung unter Kaiser Friedrich I. bis 1184 vgl. zuletzt Opll, Stadt und Reich 57–63, und vgl. auch Regg. 356 und 360. – Wie die Zeugenlisten der auf dem Kölner Hoftag ausgestellten Diplome zeigen, wurde Konrads Königtum damals bereits von einer ansehnlichen Zahl, vor allem aus dem Westen des Reichs stammender, Großer anerkannt. Huldigungsakte derselben sind zwar nicht ausdrücklich überliefert, mit Scheibelreiter, Regierungsantritt 43, kann aber davon ausgegangen werden, daß solche stattfanden. – Höchstwahrscheinlich erfolgte auf diesem Hoftag auch die Konsekration Arnolds I. von Köln, der in D 2 (Reg. 90) vom 8. April bereits den Erzbischofstitel trägt. Als Konsekrator fungierte vermutlich der Kardinalbischof Dietwin, vgl. Grebe, Erzbischof Arnold 26, und Series episcoporum V/1 33f. Denkbar wäre auch, daß auf diesem Hoftag – analog zu der einige Tage nach der Krönung Lothars III. in Köln vorgenommenen Krönung Richenzas (B-Petke 94) – die Krönung von Konrads Gemahlin Gertrud vorgenommen wurde. Die in der Chronik der Stadt Köln 124, und den Series episcoporum V/1 34, unter Berufung auf Knipping 2 Nr. 379, vorzufindende Datierung von Gertruds Krönung auf „vor dem 19. Juli 1139“ fußt auf Giesebrecht, Kaiserzeit 4 182, der dies daraus folgert, daß sie im von diesem Tag stammenden D 32 (Reg. 148) erstmals „als Genossin seines Reichs und später regelmäßig als Königin“ bezeichnet werde, zuvor aber nur als Konrads Gattin. Die Argumentation ist aber allein schon dadurch hinfällig, daß Gertrud bereits in den DD 13 und 18 (Regg. 110 und 130) mit diesen Titeln bedacht wird. Zu Gertruds Wirken als Königin vgl. die entsprechenden Stellen bei Fößel, Königin, v.a. aber 123–131 zu Gertruds Interventionen.

Nachträge

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Cite as:

RI IV,1,2 n. 89, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1138-04-03_1_0_4_1_2_89_89
(Accessed on 19.04.2024).