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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,5,1

Displaying record 270 of 328.

Papst (Benedikt IX.) beichtet dem Hegumenos Bartholomäus von Grottaferrata seine Sünden und menschlichen Verfehlungen, erhält den Rat zum Verzicht auf sein Amt, da dieses mit den gebeichteten Vergehen nicht zu vereinbaren sei, bereut seine Verbrechen und vollzieht eine Umkehr.

Archival History/Literature

Erw.: Lucas(Giovanelli, Bartolomeo Juniore 29-41, 33f.; ed. lat. Martène/Durand, Ampl. Coll. VI 957-970, 961); Johannes Rossanese, (Giovanelli, Bartolomeo Juniore 123-139, 134f.; ital. Übersetzung ebd. 143-170, 162f.).  Reg.: –, vgl. JL I p. 522.  Lit.: Steindorff, Heinrich I 533; Bréhier, Schisme oriental 28;Mathis, Benedetto 285ff.; Borino, Elezione 145f., 172f., 205ff.; Giovanelli, Cronologia di s. Bartolomeo 65ff.; Brezzi, Aspetti della vita politica 123f.; Germano Giovanelli, La data della morte di s. Bartolomeo (Bollet. Grottaferrata NS 12/1958, 175-180); Morghen, L'origine del programma 15f., 19; Giovanelli, Bartolomeo Juniore 176, 179f., 188ff., 198ff.; Halkin, Abdication de Benoît 231, 233ff.; Minisci, S. Maria di Grottaferrata 22; Giovanelli, Vita di S. Nilo 240; Partner, Lands of St. Peter 107; Herrmann, Tuskulanerpapsttum 21, 165; Tito Basili, La conversione di Benedetto IX dei Conti di Tusculo (Castelli Romani 21/1976, 142f.); Panetta, Benedetto 5; Ghirardini, Benedetto 33ff.; Anton, De ordinando 33ff.; Russo, Monachesimo greco 163f.; Sartori, S. Giovanni a Porta Latina 304f.; Engelbert, Heinrich III. und Sutri 235f.

Commentary

Abt Lukas von Grottaferrata berichtet in seiner um 1060 entstandenen Vita des hl. Bartholomäus, seines Vorgängers als Abt des südlich von Rom gelegenen Griechenklosters, dass der damalige, noch in jugendlichem Alter stehende, Papst aus einer menschlichen Schwäche gesündigt hätte, dies bereut und sich endlich an den heiligmäßigen Abt gewandt habe, den er sich als Mittler ( zu Gott erwählte. Dieser habe auf das Bekenntnis durch den Papst geantwortet, aufgrund dieser Sünden könne Benedikt das Priesteramt nicht mehr ausüben, woraufhin er umgehend das Papsttum aufgegeben, sich bekehrt und ins Privatleben zurückgezogen habe (zu dem Charakterbild Benedikts als eines von Gott Verdammten vgl. auch Petrus Damiani, der von einer Bekehrung nichts weiß: De abdicatione, Reindel,Briefe des Petrus Damiani, MG Briefe IV/2, 337). Da die Nähe der Tuskulanerpäpste und Benedikts IX. zu dem Hauskloster ihrer Familie in Grottaferrata auch anderweitig überliefert ist (vgl. n. 60, n. 165, n. 169, n. 200), und die Abfassung der Heiligengeschichte durch Lukas von Grottaferrata den Ereignissen räumlich und zeitlich nahe steht, ist davon auszugehen, dass der Erzählung ein historischer Kern zugrunde liegt. Der Zusammenhang mit dem Rücktritt Benedikts IX. (n. 271) ist deshalb plausibel; obwohl der Name des Papstes nicht ausdrücklich genannt ist, wird er doch durch "das jugendliche Alter" hinreichend bezeichnet. –  Allerdings lässt sich der Bericht zeitlich nicht eindeutig zuordnen. Während ein Zusammenhang mit dem Rücktritt Benedikts IX. 1045 (n. 271) nahe liegt, versucht der jüngste Herausgeber der Quelle, Giovanelli (und in seinem Gefolge die Mönche von Grottaferrata), die Erzählung einem Rücktritt des Tuskulanerpapstes vom Papstamt nach dem Tod Leos IX. zuzuordnen oder doch zumindest mit dem zweiten Rücktritt um den 16. Juli 1048 (dem Amtsantritt Damasus' II.) in Verbindung zu bringen. Diese Konstruktion wird für ihn nötig, weil Leo IX. auf dem Totenbett, also noch im April 1054, für die Bekehrung des häretischen ehemaligen Papstes betete, in den Grottaferratenser Quellen dessen Reue und Umkehr aber mit der Einwirkung des Abtes Bartholomäus in Verbindung gesetzt wird. Da Leos IX. Worte eine solche vor 1054 ausschließen und zudem verbürgt ist, dass Benedikt IX. 1047 und evtl. auch 1048 erneut als Papst amtierte, nimmt Giovanelli an, erst nach dem April 1054 könne die Episode mit Abt Bartholomäus von Grottaferrata angesetzt werden, bzw. dass Leo IX. entweder nicht von der Konversion seines Vorgängers gewusst habe oder diese nur teilweise gewesen sei. Allerdings passt die Erzählung eher in die Situation von 1045, in der Benedikt IX. nach seiner Vertreibung durch Silvester III. (n. 263, n. 268) und einer erkennbaren Amtsmüdigkeit (n. 249) auf den Rat seiner Umgebung zugunsten seines Taufpaten (patrinus, vgl. n. 273) Johannes Gratianus (Gregor VI.) auf das Amt verzichtete. Selbst Giovanelli, Bartolomeo Juniore (179) nimmt in dieser Situation beim Papst eine "crisi di coscienza" an, mit der die "Beichte" vor Bartholomäus sicherlich zusammenhängt. Bei der Amtsentfernung Benedikts im Sommer 1047 handelt es sich außerdem nicht um einen freiwilligen Verzicht, sondern einen (durch Bonifaz von Canossa) erzwungenen Rücktritt. Nur der Verzicht Benedikts IX. im Jahre 1046 wird in anderen Quellen als freiwillig aufgefasst, alle anderen waren erzwungen. Zudem ist das Sterbedatum des Abtes von Grottaferrata nicht überliefert. Dessen Datierung "um 1047" würde zum einen (neben hagiographischen Gründen) erklären, warum von den weiteren Amtsübernahmen Benedikts IX. (1047 und evtl. 1048) in der Vita nicht die Rede ist, zum anderen auch, warum der langjährige und sehr angesehene Vorsteher des Klosters Grottaferrata nicht mit den Reformpäpsten in Verbindung trat. Des Weiteren wirft die Datierung Giovanellis das Problem auf: Wenn Abt Lukas als siebter Abt von Grottaferrata 1060 sein Amt angetreten und der vierte Abt Bartholomäus noch zumindest Mitte 1054 gelebt hätte, blieben für zwei in der Zwischenzeit amtierende Vorgänger zusammen nur fünf Jahre Amtszeit übrig (vgl. Orioli, Appunti di cronologia criptense 182). Demnach ist ein Zusammenhang des Bekehrungsberichtes mit dem ersten Amtsverzicht Benedikts IX. und dem Übergang des Pontifikates auf Gregor VI. (am 1. Mai 1045) allen anderen vorgeschlagenen Datierungen und Konstellationen vorzuziehen. Halkin räumt eine Beteiligung des Abtes Bartholomäus am Rücktritt des Papstes ein, lehnt aber die Details der überlieferten Bekehrungserzählung ab.

Nachträge

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Cite as:

RI III,5,1 n. 270, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1045-05-01_1_0_3_5_1_270_270
(Accessed on 29.03.2024).