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RI III Salisches Haus (1024-1125) - RI III,1

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Konrad wird im Dom von Aribo im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes zum König gekrönt . Ann. Sangallenses maiores, Magdeburgenses, Hildesheim, minores, Quedlinburg. S. Stephani Frisingenses. Wipos Bericht über die Vorgänge (cap. 3 und 5) ist anekdotenhaft und rhetorisch ausgeschmückt. So erzählt er unter anderem, Konrad habe während des Zuges zur Kirche einen hilfesuchenden schuldlos verbannten Flüchtling zu sich an den Thron herangezogen (quem rex per brachium apprehendens super omnes circumstantes attraxit usq ue ad solium suum, cap. 5). Eine derartige Szene kann sich aber unmöglich abgespielt haben, da der zu krönende Herrscher zwischen zwei Bischöfen zur Kirche zu schreiten pflegte. Offenbar kannte Wipo die Vorgänge nur vom Hörensagen; anders Breßlau, Jahrbücher 1, 26, der meint, Konrad sei auf dem Thronsessel in die Kirche getragen worden. Auch die Ansprache während des Krönungsgottesdienstes, die Wipo cap. 3 dem Erzbischof in den Mund legt, ist, wie sich aus den zahlreichen Zitaten und aus der Anwendung der Reimprosa ergibt, frei komponiert; vgl. Breßlau, Wiponis opera3 21 Anm. 1 gegen Schreuer, Wahl und Krönung Konrads II. (HVjschr. 14, 329 ff.), der versucht, aus dem Wortlaut weitgehende rechtshistorische Schlüsse zu ziehen und den Text eines Krönungsordo daraus zu rekonstruieren. ‒ Aus nicht klar ersichtlichem Grunde weigert sich Aribo, Gisela zur Königin zu krönen; aller Wahrscheinlichkeit nach hielt er die Ehe des Königs wegen zu naher Verwandtschaft für unerlaubt. Wipo cap. 4: Haec quorundam hominum invidia, quae saepe ab inferioribus fumigat ad superiores, per aliquot dies a consecratione sua impediebatur. Caeterum, si illud odium iuste an iniuste pertulerit, adhuc in quaestione moratur.

Commentary

Vgl. Breßlau, Jahrbücher 1, 25 ff. und zur Weigerung der Krönung Giselas Brandenburg, Probleme um die Kaiserin Gisela l. c. passim. ‒ Vgl. auch Norbert Bischoff, Über die Chronologie der Kaiserin Gisela und über die Verweigerung ihrer Krönung durch Aribo von Mainz, MIÖG. 58, 285 ff., der im Gegensatz zu Breßlau die Hypothese aufstellt, Aribo habe die Krönung deshalb verweigert, weil Gisela als im Ehebruch erzeugt galt. Eine derartige Deutung der Wipostelle läßt sich jedoch quellenmäßig in keiner Wiese begründen. ‒ In den Diplomen Konrads werden die Königsjahre von 1024 September 8, die Kaiserjahre von 1027 März 26 berechnet. Das Inkarnationsjahr wird fast ausnahmslos mit Dezember 25, die Indiktion überwiegend mit Jahreswechsel umgesetzt.

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Cite as:

RI III,1 n. n, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1024-09-08_1_0_3_1_0_13_n
(Accessed on 29.03.2024).