RI Database - 201.916 fulltext records

RIplus | Erzbischöfe von Mainz 1 - Böhmer, Regesta archiepiscoporum Maguntinensium 1 (742?-1160)

Präambel

Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe erschienen in den 1870er bzw. 1910er Jahren in zwei unterschiedlichen Reihen. Beruhend auf dem Nachlass Friedrich Böhmers, des Gründervaters der Regesta Imperii, gab Cornelius Will 1877 - 1886 zwei Bände mit den Regesten der Erzbischöfe von Bonifatius bis Heinrich II. (ca. 742?-1288) unter dem Titel „Regesta archiepiscoporum Maguntinensium“ heraus. Die zweite Reihe mit dem Namen „Regesten der Erzbischöfe von Mainz“ behandelt den Zeitraum 1289 bis 1374 und erschien in 2 Abteilungen, die Ernst Vogt/Otto Heinrich und Fritz Vigener zu verantworten hatten.

Für die Zeit nach 1374 bilden die vom Institut für Geschichtliche Landeskunde in Mainz digital erschlossenen Ingrossaturbände eine hervorragende Quellengrundlage. Die entsprechende Datenbank finden Sie unter ingrossaturbuecher.de. Innerhalb dieses Portals ist beim IGL auch eine tiefere Erschließung der Mainzer Regesten angedacht, u.a. mit Einbindung von Registerdaten, als dies im Rahmen von RIplus geboten werden kann.

Der hier vorliegende Bestand beruht auf Regesta archiepiscoporum Maguntinensium, Bd. 1. (1877), bearbeitet von Cornelius Will, der den Zeitraum ca. 742-1160 behandelt. Dabei finden sich 2048 Regesten zu den Erzbischöfen von Bonifatius bis Arnold. Die Einleitungstexte zu den Erzbischöfen, die den Anfang des Druckbandes bilden, sind für die Datenbank dem jeweiligen Erzbischof als erster Eintrag zugeordnet worden.

Im Druckband wurde bei jedem Erzbischof eine neue Regestenzählung begonnen. Um eine passgenaue Adressierung in der Datenbank zu ermöglichen, wurden die Regesten für RIplus durchgehend nummeriert. Die Originalnummer aus dem Druckband steht jeweils am Ende eines jeden Regests. Zur besseren Les- und Benutzbarkeit wurden Groß- und Kleinschreibung geringfügig angepasst sowie Abkürzungen aufgelöst. Die Unterteilung in „Regestentext“, „Überlieferung“ und teilweise „Kommentar“ dient allein der besseren Lesbarkeit und entspringt nicht dem Originaltext, der keiner einheitlichen Einteilung folgt.

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