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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Displaying record 469 of 1338.

Auf Befehl des Papstes Johannes (XIII.) (iubente Johanne pontifice) entscheidet Patriarch Rodoald von Aquileja in Anwesenheit des Bischofs Rather, des Archipresbyters Ambrosius, des Archidiakons Petrus sowie der Diakone Johannes und Petrus von Verona und anderer Veroneser den Streit zwischen Bischof Rather und den Kanonikern von Verona auf Grund vorgelegter päpstlicher und kaiserlicher Privilegien zugunsten der Kanoniker und stellt fest, daß diese und ihre Besitzungen von der Gewalt des Bischofs eximiniert seien und weder von Rather noch von dessen Nachfolgern belästigt werden dürfen.

Archival History/Literature

Erw.: Compendium d. Gerichtsurk. Rodoalds v. 968 V. 14 (Migne, PL. 136, 764). Reg.: Cipolla, Fonti 93 n. 168. Lit.: Vogel, Ratherius von Verona 1408; Paschini, Le vicende politiche 426 f.; IP. VII/1, 233.

Commentary

Die zitierte Gerichtsurkunde (Migne, PL. 136, 761) berichtet, daß der Patriarch den Auftrag zur Intervention im Streit Rathers mit seinem Klerus auf einem Ravennater Konzil von Kaiser Otto I. erhalten habe, bei dem sich die Kanoniker über ihren Bischof beschwert hätten. Nur im Compendium heißt es, daß Rodoald im Auftrag des Papstes gehandelt habe. Zur Auseinandersetzung Rathers mit dem Veroneser Klerus und zu den diesbezüglichen päpstlichen Maßnahmen vgl. n. 439. Die Gerichtsurkunde trägt eine Datierung, die nur zum Teil auf das Jahr 968 stimmt, in welchem der Veroneser Streit seinen Höhepunkt erreichte und Rather zum Verlassen seiner Diözese gezwungen wurde. Das Konzil soll kurz vor der in der Veroneser Kirche St. Maria in Organo tragenden Gerichtsverhandlung stattgefunden haben, ist aber sonst durch keine Quelle zu belegen. Auf Grund dieser Schwierigkeiten wurde die Echtheit der Gerichtsurkunde schon im 18. Jh. in Zweifel gezogen; vgl. Migne, PL. 136, 757 ff. Die Erinnerung an das Ravennater Konzil vom Jahre 967 (n. 413) und an ein Gericht, das Graf Nanno von Verona als kaiserlicher Missus am 30. Juni 968 über den Veroneser Streit (vgl. darüber Weigle in QuF. 28/1937‒38, 17 ff.) abhielt und das ebenso gegen Rather ausfiel, wird bei der Herstellung der Fälschung eine Rolle gespielt haben. Der Patriarch Rodoald hat aber sicher nicht zu den Gegnern Rathers gehört. Ihm übersandte dieser nämlich sein vor dem Abzug aus Verona aufgesetztes Testament (Weigle in QuF. 29/1938‒39, 38 ff.), erwähnt darin, daß Rodoald sein „Judicatum” unterschrieben und gebilligt habe und ersucht ihn, seine Anhänger und die ihnen gemachten Schenkungen zu schützen. Der päpstliche Befehl an Rodoald ist demnach als Erfindung zu bewerten.

Nachträge

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Cite as:

RI II,5 n. †443, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0968-05-14_1_0_2_5_0_469_F443
(Accessed on 19.04.2024).