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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Displaying record 285 of 1338.

Papst Johannes (XII.) verhindert die Rückkehr des abgesetzten Abtes Campo von Farfa (D. Sabina) in sein Kloster und beauftragt mit dessen Leitung als Abt Adam aus Lucca.

Archival History/Literature

Erw.: Hugo v. Farfa, Destructio u. Gregor v. Catino, Chr. (Balzani, FSI. 33/1903, 41 f. u. 329). Reg.:Lit.: Schuster, Farfa 102; Vehse, Sabina 137; Kölmel, Kirchenstaat 36; Zimmermann, Dunkle Jh. 91 u. 135.

Commentary

Hugos Bericht, den Gregor von Catino wörtlich wiederholt, ist fehlerhaft und ungenau, so daß über die päpstlichen Maßnahmen in bezug auf Farfa keine volle Klarheit gewonnen werden kann. Diese Ungenauigkeit verrät sich schon darin, daß er den Papst schon zu Lebzeiten seines Vaters Alberich zur Regierung kommen läßt (vgl. n. 242), was bereits einem späteren Korrektor der Schrift auffiel (vgl. Balzani 41 Anm. 3). Abt Adam von Farfa ist auch bereits seit Juni 953 bezeugt, so daß seine Einsetzung unmöglich eine Maßnahme Johannes' XII. gewesen sein kann. Sie soll erfolgt sein, nachdem der von Alberich vertriebene Abt Campo nach dem gewaltsamen Tode des vom Fürsten eingesetzten Abtes Dagobert mit Hilfe seiner Verwandten versucht hatte, die Regierung der Abtei wieder zu erlangen. Balzani hat daher den ganzen Bericht Hugos (idcirco non permisit eum ad regimen redire monasterii, sed statim constituit alterum abbatem, Adam nomine, qui Lucana civitate ortus fuerat) nicht auf den Papst, sondern auf dessen Vater Alberich gedeutet, und ihm folgen auch Schuster und Vehse. Hugo betont allerdings vor dem zitierten Satz, daß Papst Johannes XII. die Politik seines Vaters in bezug auf Farfa fortsetzte: Camponem malivolum cepit habere exosum, sicuti et pater suus. Es kann also vielleicht doch wenigstens angenommen werden, daß auch der Papst noch gegen Restitutionsbestrebungen Campos in Farfa einschreiten und dem nach dem Tode Alberichs neuerlich bedrohten Abt Adam helfen mußte; vgl. Kölmel 23. Abt Adam hat sich laut Hugo nur pauco tempore bewährt, wurde später a militibus predicti pape et marchionis Theobaldi, qui tunc Sabinensibus preerat, bei einem Fehltritt (publico stupri scelere) erwischt und zur Verantwortung gezogen, blieb jedoch bis zu seinem Tode im Amte (vgl. n. 387). Aus dem letztzitierten Satz Hugos v. Farfa hat Kölmel 16 eine Verleihung der Sabina an Herzog Theobald II. von Spoleto erschlossen; vgl. dazu auch Müller, Untersuchungen 15 f., der diese Verleihung aber als Folge des gemeinsamen Kriegszuges des Papstes und des Herzogs gegen Capua (n. 281) erklärt und auf 961 datiert, was wenig zu den Angaben Hugos über den baldigen Abfall Adams vom rechten Wege paßt; vgl. auch Kölmel 154. Nach dem Tode Adams hat Theobald seinen Bruder Hubert als Abt von Farfa eingesetzt (vgl. n. 387).

Nachträge

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Cite as:

RI II,5 n. 262, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0956-00-00_3_0_2_5_0_285_262
(Accessed on 28.03.2024).