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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Displaying record 131 of 1338.

Bischof Aethelgar von Crediton beichtet dem Papst Leo (VII.), verspricht als Satisfaktionsleistung die Gründung eines Klosters in Crediton und erhält weiters vom Papste den Auftrag, zur Buße noch ein halbes Jahr in Rom zu bleiben. Bei einer zweiten Pilgerfahrt nach Rom bestätigt der Papst die Indulgenzen, die Aethelgar indessen von verschiedenen Erzbischöfen und Bischöfen Italiens, Britanniens und Irlands zugunsten der Stifter des geplanten Klosters, besonders des Königs Aethelstan (von England), erhalten hatte, vermehrt sie um weitere tausend Tage und bedroht die Feinde der Stiftung mit dem Anathem.

Archival History/Literature

Erw.: Urk. Aethelgars (Birch, Cartularium II 445). Reg.: H. P. R. Finberg, Early Charters of Devon and Cornwall (Leicester 1953) 11 n. 26. Lit.: J. B. Davidson, On Some Ancient Documents Relating to Crediton Minster (Report and Transaction of the Devonshire Association 10/1878, 237‒254).

Commentary

Die im Dialekt von Devonshire abgefaßte Urkunde Aethelgars in einer fehlerhaften Kopie des 13. Jh. in London, Brit. Mus. Cotton Roll II 11 art. 1 (wonach Birch zu berichtigen ist) erhalten und bei Davidson faksimiliert. Aethelgar war von 934 bis 953 Bischof von Crediton, König Aethelstan starb 940, woraus sich ergibt, daß die beiden Pilgerreisen in den Pontifikat Leos VII. fallen. Wie aber der Inhalt der Urkunde zeigt, ist diese eine Fälschung. Päpstliche Ablässe in der angegebenen Art sind erst seit dem 11. Jh. bezeugt: vgl. J. Earle, Handbook to the Land-Charters and Other Documents (Oxford 1888) 418 und Paulus, Gesch. des Ablasses I 133 u. 147. Die Gesamtzahl der vom Papste bestätigten Indulgenzen soll 12480 Tage betragen haben. Auch die chronologischen Angaben der Urkunde erweisen diese als Falsifikat. Bischof Aethelgar soll sein Bistum verlassen und sieben Jahre in Rom krank gewesen sein, bevor er, durch eine Vision Mariens bewogen, dem Papste beichtete, um dann noch ein weiteres Jahr seiner Bußpflicht in Rom zu genügen. Erst dann kehrte er nach England zurück und erbat auf der Reise die in der Urkunde erwähnten Indulgenzen. Die zweite Romreise des Bischofs müßte also mindestens acht Jahre nach der Bischofswahl erfolgt sein. Damals war aber weder Papst Leo VII. noch König Aethelstan mehr am Leben. Auch ist die lange Abwesenheit des Bischofs von seiner Diözese durch keine andere Quelle belegbar.

Nachträge

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Cite as:

RI II,5 n. †124, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0936-00-00_5_0_2_5_0_131_F124
(Accessed on 19.04.2024).