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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Displaying record 34 of 1338.

Streit um das Erzbistum Narbonne. ‒ Bei Papst Johannes X. bemüht sich (der durch Erzbischof Rostagnus von Arles unkanonisch zum Metropoliten von Narbonne promovierte) Gerard durch falsche Angaben um Bestätigung seiner Würde, wird aber abgewiesen. Der Papst erfährt später, daß Gerard dennoch mit Berufung auf ein ihm angeblich in Rom übergebenes Papstprivileg das Erzbistum gewaltsam einzunehmen versucht und den rechtmäßig erwählten Metropoliten Agius bedrängt. Er sendet deshalb durch Erzbischof Aimin von Besançon eine Enzyklika an den Episkopat der Provinz Narbonne, worin Gerard als Fälscher bezeichnet wird. Wenig später erhält Johannes X. einen Brief der Suffragane von Narbonne mit der Information, daß Gerard weder kanonisch gewählt noch auch ordiniert wurde und daß Agius durch ihn gehindert werde, zum Palliumempfang nach Rom zu reisen. Die Bischöfe bitten, diesem doch das Pallium zu verleihen. Der Papst beantwortet dieses Schreiben (n. 31) und übersendet wunschgemäß gleichzeitig das Pallium für Agius. Weitere Papstbriefe ergehen an die Erzbischöfe Agius von Narbonne und Austerius von Lyon sowie an deren Suffragane in Septimanien, Spanien und Burgund, worin ihnen der Verkehr mit Gerard untersagt wird, da dieser vom Papste exkommuniziert worden sei. Außerdem wird den Empfängern mitgeteilt, daß der Papst wunschgemäß an den Grafen Raimund (II. von Toulouse) geschrieben und ihn aufgefordert habe, die usurpierten Kirchengüter zu restituieren, widrigenfalls er und seine Helfer exkommuniziert seien.

Archival History/Literature

Erw.: n. 31; Catel, Mémoires 775; Catel, Histoire 83 f. Reg.:Lit.: Hist. de Languedoc, nouv. éd. III 80 f.; Griffe, Hist. rel. de l'Aude 125 f.; Schieffer, Legaten 31; Niewiesch, Beiträge 43; Nortier-Magnou, La société laique 346; Schröder, Synoden 201 f.

Commentary

Über die Entstehung des Schismas in Narbonne vgl. n. 10. Die Bemühungen Gerards erfolgten wohl am Beginn des Pontifikates Johannes' X. in der Hoffnung, daß der neue Papst über die wahren Verhältnisse nicht informiert sei. Der Papst hat seine Entscheidung aber wohl erst nach Anhören beider Teile fällen wollen und deshalb Gerard zunächst abgewiesen. Der größte Teil des damals und in dieser Angelegenheit geführten Briefwechsels zwischen Rom und Südfrankreich ist verloren. Man besitzt nur noch das Papstschreiben n. 31 und erfährt daraus von den Fälschungsversuchen Gerards, von der Legation des Aimin und vom Brief der Suffragane von Narbonne an den Papst. Bei Catel finden sich dazu einige Ergänzungen. So berichtet dieser (Mémoires 775), daß Johannes X. nach der Abweisung Gerards an Agius geschrieben und diesen aufgefordert habe, nach Rom zu kommen, damit hier der Streit entschieden werde. Von diesem Papstbrief ist sonst nichts bekannt, wenn es aber in n. 31 heißt, daß Agius durch Gerard gehindert werde, nach Rom zu reisen, könnte sich dies auf eine vorherige päpstliche Einladung beziehen. P. Saxius, ein eifriger Verteidiger der Primatsansprüche von Arles (vgl. Gundlach, Arles und Vienne 10 ff.) behauptete weiters in seinem Werk „Pontificium Arelatense seu historia primatum sanctae Arelatensis ecclesiae” (Aix 1629), daß Johannes X. an Erzbischof Rostagnus von Arles Agii exauctorandi causa geschrieben habe, und will diesen Brief in einem Codex in Narbonne gefunden haben; vgl. Saxius 186 und Gundlach 20. Falls Saxius hier nicht selbst unwahre Angaben macht, könnte man in jenem, die Absetzung des Agius befehlenden Papstbrief an Rostagnus die Fälschung sehen, derentwegen Gerard später vom Papst verklagt wurde. Catel kennt ein solches Papstschreiben an Rostagnus nicht, obwohl auch er in Narbonne archivalische Quellen studiert haben will. Die vom Papst nach Narbonne und Lyon gesandten Schreiben kennt man nur aus ihrer Erwähnung in Catel, Histoire 83 f. Dieser behauptet, die päpstliche Enzyklika im erzbischöflichen Archiv von Narbonne gefunden zu haben. Aus dem Bericht Catels muß man vermuten, daß Gerard sich noch eine Zeitlang gegen Agius behaupten konnte und sogar beim Grafen Raimund, dem Sohn des damals regierenden Grafen Odo von Toulouse, Unterstützung fand. Wohl auf Grund einer neuen Bittschrift der Suffragane von Narbonne an den Papst erfolgte endlich die Exkommunikation Gerards und erging die Exkommunikationsdrohung an Raimund, von der sonst ebenfalls nichts bekannt ist; vgl. dazu auch Lesne, Hist. de la propriété II/3, 69. Im Papstschreiben n. 31 wird beides noch nicht erwähnt, über die Datierung dieses Briefes in die zweite Hälfte des Jahres 914 vgl. n. 31. Durch n. 31 scheint also das Schisma in Narbonne noch nicht völlig beseitigt worden zu sein. Das Papstschreiben nach Narbonne und Lyon sowie das Mandat an Raimund können wohl noch im Jahre 914 ausgefertigt worden sein. Erzbischof Austerius ist zuletzt im Jahre 915 nachweisbar. Über Erzbischof Aimin vgl. Niewiesch 43.

Nachträge

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Cite as:

RI II,5 n. 30, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0914-00-00_17_0_2_5_0_34_30
(Accessed on 28.03.2024).