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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Displaying record 27 of 1338.

Austausch von Gesandtschaften zwischen Rom und Santiago de Compostela. (Anerkennung der mozarabischen Liturgie durch Papst Johannes (X.). ‒ Der Papst sendet den Presbyter Zanellus nach Spanien mit dem Auftrag, die dortigen religiösen und liturgischen Verhältnisse zu prüfen. Auf Grund der eingelangten Berichte bestätigt der Papst die liturgischen Gebräuche der spanischen Kirche und ordnet an, daß die secreta misse nach römischer Art zelebriert werden sollen <et hoc solum placuit addere, ut more apostolice ecclesie celebrarent secreta misse).> Der päpstliche Legat hatte dem Bischof Sisnand (I.) von Compostela ein Schreiben des Papstes überbracht, worin dieser um Fürbitte beim Apostel Jakobus ersucht. Der Bischof erwidert die päpstliche Gesandtschaft durch Entsendung des Presbyters Zanellus nach Rom, der dem Papst ein Dankschreiben des Bischofs und Geschenke des Königs Ordoño (II. von León) überbringt.

Archival History/Literature

Erw.: Cod. Emilianensis I d 1 der Escorialbibl. aus dem 11. Jh. fol. 395V (España sagrada III App. 30) und Chr. Iriense (Alvarez 113 f.). Reg.:Lit.: Simonet, Hist. de los mozárabes 696; Mann, Lives IV 181; G. Prado, Historia del rito mozárabe y toledano (Silos 1928) 68; Villada, Hist. de España III 217 u. 319; P. David, Études historiques sur la Galice et le Portugal du VIe au XIIe siècle (Coimbra 1947) 112 ff.; A.U. Arteta, La introducción del rito romano en Aragón y Navarra (Hispania sacra 1/1948. 300 f.).

Commentary

Die Echtheit der genannten Quellennachrichten wird allgemein bestritten. Schon die Verschiedenheit der Versionen, die schwer zu vereinen sind, macht die Berichte verdächtig. Nur im Cod. Emilianensis findet sich die Entsendung des Zanellus und die Anerkennung der mozarabischen Liturgie durch den Papst. Diese Nachricht wird durch eine allerdings erst neuzeitliche Kopie einer Urkunde des Bischofs Diego von Compostela für das Kloster Pinarium in Santiago vom Jahre 1115 aufgenommen. Eine Interpolation in dieser Kopie behauptet nämlich (vgl. A. López Ferreiro, Historia de la Santa Iglesia de Santiago de Compostela, III, Santiago 1900, App. 98), die Heiligkeit des Bischofs Sisnand sei so groß gewesen, daß er sich sogar weigerte, die missae secreta vom Papste anzunehmen, nisi quantum dominus Jesus in coena proprio ore discipulos docuit. Die späte Entstehung dieser Nachricht, die wohl die Übersendung eines Exemplars der römischen Liturgie an Sisnand meint, macht den Bericht wertlos. Das aus dem 12. Jh. stammende Chr. Iriense berichtet von einem Schreiben an Sisnand durch Erzbischof Johannes (XI.) von Ravenna, dem späteren Papst Johannes (X.). Der Überbringer wird nicht mit Namen genannt. Weiters wird von der Entsendung des (galizischen) Priesters Zanellus (proprium sacerdotem) zum Papst nach Rom berichtet, der sich hier ein Jahr lang aufgehalten und mehrere Bücher erworben haben soll. Von einer Anerkennung der mozarabischen Liturgie durch den Papst verlautet nichts. Die beiden Gesandten sind offensichtlich identisch. Auch die chronologischen Angaben der Quellen sind ungenau und daher verdächtig; vgl. David 113. Bei einigen werden die Ereignisse in die Jahre 992 oder 995 spanischer Ära gesetzt. Florez in España sagrada III 261 f., 275 u. 390 entscheidet sich für das Ärenjahr 962, was freilich auch nicht ganz zur Regierungszeit des Bischofs Sisnand (879-920) und des Königs Ordoño (913-923) paßt. Außerdem soll die Anerkennung laut dem Cod. Emilianensis regnante Carola rege ac patricio Rome erfolgt sein, was offensichtlich eine Verwechslung Karls des Einfältigen mit Karl dem Großen darstellt. Die Gesandtschaft nach Santiago müßte aus Ravenna abgegangen sein, während der galizische Bote nach Rom zu dem (indessen zum Papst aufgestiegenen) Johannes reiste. Die Tradition von der Anerkennung der spanischen Liturgie durch Papst Johannes X. entstand vermutlich in der zweiten Hälfte des 11. Jh., als der mozarabische Ritus in den von den Mauren befreiten spanischen Ländern auf päpstliche Weisung unterdrückt wurde, in Spanien aber auch Verteidiger fand; vgl. außer den zitierten Werken auch noch P. Kehr, Wie und wann wurde das Reich Aragon ein Lehen der römischen Kirche (SB. Berlin 1928, IV, 202 ff.) und P. Wagner, Der mozarabische Kirchengesang und seine Überlieferung (Span. Forsch. I 1/1928, 120 ff.). Die Datierung des Regestes ergibt sich aus dem Pontifikatsbeginn Johannes' X. und dem Tode des Bischofs Sisnand. Echter Kern der Tradition könnten höchstens damalige Kontakte zwischen Rom und Santiago sein.

Nachträge

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Cite as:

RI II,5 n. †23, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0914-00-00_10_0_2_5_0_27_F23
(Accessed on 28.03.2024).