RI Database - 201.916 fulltext records

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

Displaying record 12 of 1338.

Die Suffraganbischöfe von Narbonne verständigen den Papst Anastaisus III. von der Ermordung des Erzbischofs Arnust von Narbonne. Sie klagen dem Papst, daß Erzbischof Rostagnus von Arles gemeinsam mit Bischof Amelius von Uzès dessen Neffen Gerard ohne ihren Konsens unkanonisch in Agde zum Erzbischof von Narbonne ordiniert habe und dieser nun versuche, sich der Metropole mit Waffengewalt zu bemächtigen. Sie erbitten die Kassierung der unrechtmäßigen Erhebung, empfehlen den von ihnen kanonisch gewählten (Abt) Agius (von Vabres) zur Bestätigung als Nachfolger des Arnust und bitten zu entschuldigen, daß dieser wegen Reiseschwierigkeiten (zum Palliumempfang) nicht selbst nach Rom kommen könne.

Archival History/Literature

Erw.: Catel, Hist. 83; Catel, Mémoires 774 f. Reg.: Martí Bonet, Concesión del palio 382 n. 2. Lit.: Gall. Christ. VI 24 f.; Hist. de Languedoc, nouv. ed. III 79 f.; Berr, Gewalttaten 64; Griffe, Hist. rel. de l'Aude 124 ff.; Nortier-Magnou, La société laique 329; Martí Bonet, Concesión del palio 138; Schröder, Synoden 201 f.

Commentary

Catels zitierte Werke scheinen die einzige noch erhaltene Quelle über die Benachrichtigung des Papstes zu sein. Laut Catel könnte man vermuten, daß damals zwei Schreiben nach Rom geschickt wurden, wovon das eine über den Tod des Arnust, das andere über den Ausbruch des Schismas den Papst informieren sollte. Es handelt sich aber wohl nur um einen Brief, den Catel im erzbischöflichen Archiv von Narbonne gefunden haben will; vgl. Catel, Hist. 83. Das durch Gesandte nach Rom gebrachte Schreiben hat laut Catel, Mémoires 775, Anastasius III. nicht mehr erreicht. Daraus ergibt sich, daß es knapp vor dessen Tod oder zu einem Zeitpunkt abgeschickt wurde, als dieser in der Provinz Narbonne noch nicht bekannt war. Der Tod des Arnust fällt noch ins Jahr 912. Bei einem in der spanischen Mark veranstalteten Konzil soll er von seinen Feinden ergriffen, geschlagen, geblendet und verstümmelt worden sein und wenig später in den Armen der Bischöfe von Béziers und Urgel verschieden sein, die ihn in seinem erbärmlichen Zustand gefunden hatten und denen der Sterbende die Obsorge für die Kirche von Narbonne empfohlen habe. Die Ursache des Gewaltaktes läßt sich nur im Gegensatz des Grafen Sunyer n. von Ampurias-Roussillon zum Erzbischof vermuten, der schon 897-909 zur Exkommunikation des Grafen geführt hatte; vgl. Abadal, Comtes catalans 263. Die beiden genannten Bischöfe dürften den Brief nach Rom veranlaßt haben. Über die weitere Entwicklung des Schismas vgl. n. 30.

Nachträge

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Cite as:

RI II,5 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0913-00-00_1_0_2_5_0_12_10
(Accessed on 29.03.2024).