RI Database - 201.916 fulltext records

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 578 of 982.

(in eccl. s. Petri) Synode. Auf bitte und forderung des anwesenden kaisers, welcher nach besiegung der Avaren und anderer barbaren zur verteidigung der h. kirche nach Rom gezogen (vgl. no 349) und dort vom papst zum kaiser gekrönt worden ist, erhebt Johannes XII. das von Otto für missionszwecke gegründete kloster Magdeburg wegen seiner passenden lage an der Elbe zum erzbischöflichen sitz für die von Otto bereits bekehrten oder von ihm und dessen sohn noch zu unterwerfenden angrenzenden Slaven (vgl. no 447), bestimmt das vom kaiser in der Ungarnschlacht gelobte (vgl. no 240g) kloster zu Merseburg als suffraganbistum, gestattet die errichtung und abgrenzung weiterer von Magdeburg abhängiger sitze, bewilligt dem kaiser und dessen nachfolgen dass sie zehent und zins der neubekehrten Slaven Magdeburg und dessen suffraganstühlen zuwenden, fordert sämmtliche erzbischöfe Deutschlands zur anerkennung und unterstützung dieser neugründung auf. Jaffé-L. 3690, vom Annalista Saxo M. G. SS. 6, 616 benutzt und in seine erzählung eingeschaltet, die daran geknüpften kanones vermutlich von dieser synode. Ueber die bedeutung dieser ganz den wünschen des kaisers entsprechenden bulle vgl. Uhlirz Gesch. von Magdeburg 35 ff.; die abtretung von Brandenburg und Havelberg scheint erzb. Wilhelm verweigert zu haben, vgl. no 475. ‒ Der in der datumsformel genannte 12. febr. ist als aschermittwoch vielleicht nicht der tag der synode. Schon unter dem 7. febr. hatte der papst auf intervention des kaisers dem erzbischof Friedrich von Salzburg das pallium verliehen und dem abgesetzten Herold unter anathemdrohung verrichtung priesterlicher funktionen verböten, Jaffé-L. 3689. ‒ Ob schon auf dieser synode massregeln gegen den lebenswandel des papstes angeregt wurden (vgl. L. pont. ed. Duchesne 2, 248, Benedicti s. Andreae chr. c. 35), bleibt fraglich. ‒ Ueber eine vielleicht hierher gehörige intervention vgl. no 364.

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

RI II,1 n. 310, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0962-02-00_1_0_2_1_1_578_310
(Accessed on 29.03.2024).