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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 575 of 982.

Eidschwur dem papst Johannes XII. geleistet durch suos fideles antequam Romam adiret: versprechen die römische kirche und den papst zu erhöhen, dessen leben und ehrenstellung (honorem quem nunc habes et per me habiturus eris) auf das vollste zu wahren, sich aller eingriffe in die dem papst zu Rom zustehenden gerechtsame zu enthalten, alle an den könig kommenden besitzungen des h. Petrus zurückzustellen (erwähnt auch Liudprandi Hist. c. 6), endlich zusage, bei übertragung des italienischen königreichs an einen statthalter denselben eidlich zum schutz des papstes und der päpstlichen besitzungen zu verpflichten. In 4 fassungen erhalten: in einer Bamberger hs. s. XI (A), bei Anselm von Lucca (B), Deusdedit (C) und Bonizonis Ad amicum l. IV. = Cencius Camerarius (D). M. G. LL. 2, 29 nach A. C. D; Jaffé Bibl. 2, 588 aus A, 591 aus B, 592 aus C, 593 aus D. Die fassung A enthält den ursprünglichen wortlaut, die übrigen drei sind in päpstlichem interesse verkürzt oder erweitert, vgl. Jaffé l. c., Giesebrecht Kaiserzeit 1 5, 835, Dümmler Otto I. 328; B ändert bloss die worte ‚honorem ‒ eris‘ in ‚honorem quem habes‘ ab, C dehnt den eid auch auf die nachfolger Johanns aus, was Waitz VG. 6, 178 für glaublich hält, obwol es sich doch bloss um den sicherheitseid für den etwa 23iährigen Johann handelte, welcher nach der kaiserkrönung seinerseits ebenfalls nur für die eigne lebenszeit dem kaiser treue schwor (Cont. Reginonis 962); D endlich ist aus B abgeleitet, verändert aber die fassung zu einem corporale sacramentum Ottos, aber nicht wie Floss Papstwahlen 10 meint, zu einem in gegenwart des papstes geleisteten. Ueber die bedeutung des eides vgl. auch Waitz VG. 5, 98, Sickel Privilegium Otto I. 154 und Scheffer-Boichorst in N. A. 18, 173. ‒ Die schwurmänner Ottos dürften Hatto von Fulda (no 307e) und dessen begleiter gewesen sein.

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Cite as:

RI II,1 n. 309a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0961-00-00_1_0_2_1_1_575_309a
(Accessed on 29.03.2024).