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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 406 of 982.

bestätigt den von Ludwig d. Frommen nach dem muster der hauptklöster Galliens Alt-Corbie und Soissons gegründeten klöstern Corvei und Herford, welches als nonnenkloster der obhut Corveis empfohlen ist, gemäss den verleihungen Ludwigs d. Deutschen (imperatoris, aber nur an BM. 1365 zu denken) ersterem die zelle zu Meppen und die kirche von Marsberg, beide mit den zugehörigen zehnten, letzterem die kirchen zu Bünde im sprengel von Osnabrück und zu Rheine im sprengel von Münster, so dass alle zehnten und einkünfte derselben an die genannten klöster fallen, welchen dafür die sorge für die seelsorge, die bestellung der erzpriester und die verabreichung der in den kapitularien vorgeschriebenen leistungen an den visitirenden bischof obliegen, letztere in dem von einer synode unter vorsitz des erzbischofs Hraban getroffenen ausmass, endlich freies wahlrecht für beide kongregationen. Adv. Fridurici archicapp. recognovi Brun canc. Kopiar Raspes s. XVII zu Marburg (E) = Spilkers diplomatarium Paderborn. bd. 17 in der bibl. des hist. ver. f. Niedersachsen zu Hannover (G), k.Baudis s. XVIII mit kleinem facs. Wolfenbüttel (F), alle mit a. r. XV. ‒ Stumpf Acta ined. 7 no 6 aus F, p. 878 als echt erklärt; aus E. F. G: Wilmans-Philippi Westf. KU. 2,68 no 7.8 (vgl. 405); *M. G. DD. 1,234 no 153; Diekamp Suppl. zum Westf. UB. 65 no 418. Nach dem facs. in F und der wiedergabe der schriftzeichen in E, endlich vermög der rekognition gefälschte nachzeichnung einer ausfertigung des kanzleinotars Brun G, welche im 12.iahrh. mit dem siegel der abtissin Gertrud versehen wurde. Die vorlage für den inhalt. BM. 1365, ist nach Mühlbacher unglaubwürdige fälschung, entspricht aber dem nach den Quaerimonia Eigilmari von k. Arnolf anerkannten rechtszustand (vgl. auch das ebenso bedenkliche BM. 1780) und liegt in k. s. X vor, könnte also möglicher weise der ottonischen kanzlei zur erlangung einer bestätigung vorgelegt worden sein; aber die zum teil sinnlose überarbeitung der vorlage, das auffallende fehlen dieser ganzen urkundengruppe in den corveier chartularen, welche erst die bestät. Konrads III. St. 3541. 3542 enthalten, im verein mit den äussern merkmalen der vorlage machen den ganzen kontext höchst bedenklich, vgl. M. G. DD. 1, 232, Erben in Mittheil, des Inst. f. öst.GF. 12, 53. ‒ Einreihung der benutzten echten vorlage durch die damals zuverlässige ind. gesichert; die Handlung fällt nach dem itinerar vielleicht in den april, vgl. no 211a.

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Cite as:

RI II,1 n. 216, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0952-07-01_1_0_2_1_1_406_216
(Accessed on 19.04.2024).