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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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(Palithi) schenkt dem von ihm mit zustimmung des erzbischofs Hatto von Mainz zu ehren der h. Johannes und Servatius gegründeten kloster zu Pöhlde den dritten teil seines hofes daselbst mit den kirchen und neunten, den gütern und neubrüchen, bestätigt die übrigen dahin geschenkten namentlich aufgezählten besitzungen und einkünfte, genehmigt die auf seine ermahnung seitens des erzbischofs Hatto erfolgte überlassung des zehents der pfarre und gewisser neubrüche und verleiht ihm immunität. Ch. von Pöhlde s. XVI in. (B) und k. Hoffmanns s. XVIII in. (C) zu Hannover, beide ohne rekognition mit a. inc. 952, a.r.XVIIII. ‒ Mader Ant. Brunsvic. 107 no 3 aus k. = Mabillon Acta SS. ed. I, saec. 5, 352 mit 955 = ed. II, saec. 5, 351 = Heineccius Ant. Goslar. 16 = Lünig RA. 16b,63 = Leibnitz Ann. 3, 303 zu 973; Leuckfeld Ant. Poeld. 18 aus k. Hoffmanns des transsumtes k. Rudolfs von 1290; *M. Gr. DD. 1, 593 no 439 spur. aus B. C und Mader. Fälschung s. XIII mit benutzung von DO. II no 310 = Stumpf 857, daher titelmonogramm und kaisertitel; gründung ‚a parentibus nostris‘ ergab sich aus DO. II. no 259 = St. 806a; die darin vollzogne vergabung des klosters an Magdeburg verschweigend, hat der fälscher den damit zusammenhängenden konsens des Magdeburger erzb. in DO. II. no 310 hier in zustimmung des Mainzer erzbischofs verwandelt; umgekehrte sachlage ist durch das diktat von DO. II. no 310, durch den widerspruch der nennung Hattos (968‒970) und des kaisertitels zu der datirung und durch den ganzen wortlaut dieser fälschung ausgeschlossen, vgl. die vorbemerkung in M. G. DD. l. c. Der ausstellungsort ist freie erfindung des fälschers, da ostern in Magdeburg gefeiert wurde, in den letzten tagen der charwoche aber kein so weiter marsch anzunehmen ist, auch die Ann. Palid. wissen nichts von solchem aufenthalte. Diese sicherung von besitz und zehent ist in der 1290 durch k. Rudolf erfolgten bestätigung (Böhmer Reg. Rud. 1017) zuerst benutzt.

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Cite as:

RI II,1 n. 211, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0952-04-16_1_0_2_1_1_400_211
(Accessed on 28.03.2024).