RI Database - 201.916 fulltext records

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 102 of 982.

Ungarneinfall. Infolge der tributverweigerung (no 43a) brechen sie sofort auf (nach Flodoardi Ann. das eine drittel nach Italien, von da aus wol über Südfrankreich die in den Ann. Besuenses M. G. SS. 2,249 gemeldete plünderung Burgunds, das zweite nach dem rechtsrheinischen Deutschland; das dritte, von dem Flodoard nicht spricht, wird als reserve zuhause geblieben sein). Der einfall in Deutschland erfolgt durch das land der Dalamantier, welche den alten freunden hohn statt hilfe bieten (Soraborum provintiam petentes, Herimanni Aug. chr. M. G. SS. 5 113 zu 932, dagegen im Chr. Suev. un. ib. 13,67 zum richtigen königsiahr), plötzlich nach Thüringen; die Ungarn überschwemmen das ganze land, teilen sich nun in zwei schaaren, von denen die eine (wegen der angelegten befestigungen? ebenso 937) über südwesten nach Sachsen eindringt, aber von den Sachsen und Thüringern geschlagen und zerstreut wird (persönliche anwesenheit des königs unwahrscheinlich, ort der schlacht nicht glaublich überliefert, erst von spätem quellen wie Eberhards Reimchr. v. Gandersheim M. G. D. Chr. 2,418 nach dem Elm verlegt, vgl. Waitz Heinrich I. 3 153.258); die in Thüringen zurückbleibende abteilung belagert eine (erst spät als Jechaburg, Indapolis oder Lichen benannte, vgl. Waitz l. c. 253) burg, in welcher sich die an den Thüringer Wido verheiratete natürliche schwester Heinrichs mit reichen schätzen aufhielt. Widukind I,38, dessen bericht in den hauptzügen durch die meldungen gleichzeitiger unabhängiger quellen beglaubigt wird, im detail mag schon sagenbildung eingewirkt haben. ‒ Der könig zog truppen aus dem ganzen reich herbei (contra quos profectus H. cum Baioariis et Saxonibus ceterisque quibusdam sibi subiectis gentibus, Flodoardi Ann.; validissimo per quatriduum congregato exercitu der über 12 iahre alten Sachsen. Liudprandi Antap. II, 24.25; die daselbst gemeldete krankheit bezieht sich auf 924 vgl. no 11a), und hatte nach der haltung der Dalamantier und dem sieg über das westcorps zu schliessen die Ungarn bereits gerüstet erwartet; er wird in Ostsachsen geblieben sein, um sich ie nach notwendigkeit gegen die eine oder andere seite zu wenden, und rückte nun zum entsatz seines schwagers ab, die Ungarn erfahren davon erst, als er ihnen schon auf den nacken sitzt. Widukind ib.

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

RI II,1 n. 43b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0933-00-00_1_0_2_1_1_102_43b
(Accessed on 28.03.2024).