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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 36 of 982.

Zug nach Lothringen. K. Robert fällt am 15. iuni bei Soissons in siegreichem kampf gegen Karl, welcher ihn mit lothringischen truppen (die bundesgenossenschaft Heinrichs erst in späteren französischen quellen, verzeichnet bei Waitz Heinrich I. 3 70.229, dazu auch Rodulfi Glabri Hist. I, 2. M. G. SS. 7,53) überfallen hatte, die Lothringer verlassen Karl, herzog Rudolf von Burgund wird zum nachfolger Roberts gewählt (iuli 13), Karl bald darauf von graf Heribert gefangen genommen (Flucht Ludwigs, des sohnes Karls, nach Deutschland meldet fälschlich Rodulfus Glaber Hist. I, 1). Rudolf kommt nach besuch Burgunds, und der Normandie auch nach Lothringen, wird dort von der grosszahl (a plurimis) als könig anerkannt, namentlich auch von b. Witgar von Metz, auf dessen bitten er den ganzen herbst Zabern im Elsass belagert und die feste, da die deutsche besatzung vergeblich von Heinrich hilfe erwartet, einnimmt. Während Rudolf wieder gegen die Normannen reitet, unternimmt Heinrich (der dem falle k. Karls nur ein platonisches bedauern entgegen gebracht hatte, Wid. I.30) auf aufforderung herzog Giselberts und des erzbischofs Rotgar von Trier (so auch Cont. Reginonis 923) einen zug nach Lothringen, verwüstet das gebiet zwischen Rhein und Mosel. Flodoardi Ann. 923. Der zug ist bei Flodoard, auf dessen reihenfolge hier schon meistens verlass ist, in pragmatischem zusammenhang zu ende des iahres erzählt. Widukind berichtet I,33 nach dem Ungarneinfall von 924, aber in einem einschiebsel (Köpke Otton.Stud. 1,21), dass k. Karl Heinrichs hilfe durch reliquien des h. Desiderius zu erlangen suchte, gibt aber das resultat dieser bitte nicht an; nach c. 30 hat H. keineswegs diesen zug um Karls willen unternommen, W. spricht aber auch c. 33 nur von einem solchen zug über den Rhein, der recht wol iener von 925 sein könnte, wo gerade der graf Heribert die versöhnung Giselberts mit k. Rudolf herbeigeführt hatte (vgl. no 12a). Dass Karl für seine befreiung Lothringen anbot und Heinrich ihn wirklich befreite, wissen erst quellen des XI. iahrh. Thietmar I,23 (13) sonst im anschlusse an Widukind, Dudonis Hist. M. G. SS. 4,99, vgl.Waitz Heinrich I. 3 70.

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Cite as:

RI II,1 n. 10a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0923-00-00_1_0_2_1_1_36_10a
(Accessed on 19.03.2024).