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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 18 of 982.

Erstes eingreifen in die lothringischen verhältnisse. Allgemeiner abfall der Westfranken von k. Karl zu Soissons (ende ianuar, B. 1965), darunter auch Giselberts, welcher durch die mehrheit der Lothringer zum princeps (regni sibi usurpaverat summam, Gesta abb. Lob. vgl. auch Ann. Lob. 920 M. G. SS. 13, 233) erhoben, nach dem tode Stephans von Lüttich (mai 19, vgl. Aegidius Aureavall. ibid. 25,52 c. 41 und 7,201) die regelrechte kanonische wahl des zuerst von Karl als kandidaten aufgestellten, dann von demselben abgefallenen Hilduin betreibt und die weihe durch den erzb. Hermann von Köln durchsetzt. Flodoardi Ann. 920, Hist. Rem. IV, 15 (daraus, aber in einzelheiten abweichend Folcuini Gesta abb. Lob. c. 19, ib. 4,63), vgl. auch Jaffé ‒ L. 3564. Dies gelang Giselbert augenscheinlich durch bund mit dem deutschen könig; das freilich als parteischrift zu betrachtende rundschreiben Karls an den westfränkischen episcopat M. G. LL. 1,565 beschuldigt Hilduin, dass er uneingedenk seiner eide über den Rhein zu den feinden des königs gegangen sei, von Heinrich das bistum Tongern gegen alle kanonischen satzungen erhalten, und den deutschen könig trotz angedrohter exkommunikation mit den schätzen der kirche von Lüttich und der pfalz von Aachen bestochen habe, damit er den erzb. von Köln zu dieser weihe zwinge. Der übrigens von Flodoard abhängige Richer Hist. I,22. ib. 3,576 (Schulausgabe 2. auflage s. 18) lässt in der ersten recension Giselbert durch Heinrich zum abfalle angestachelt werden. Nachdem Karl durch 7 monate blos von der gnade des erzb. Herivaeus von Reims gelebt, versöhnt er sich wieder mit seinen grossen (Giselbert und die Lothringer erwähnt Flod. allerdings erst in einem absatz, welcher ereignisse ‚hoc anno sequenti quoque‘ zusammenfasst, aber vielleicht doch mit ruckbeziehung auf die früher erwähnte restitution Karls in die königsmacht), wodurch sein günstling Richar von Prüm zur bischofswürde in Lüttich gelangt (Flodoardi Ann. 920, Hist. Rem. IV, 15) und 921 auch vom papst anerkannt wird, Jaffé-L. 3564. 3565; Folcuin c. 19; Richer I, 25; Hilduin geht in begleitung Rathers nach Italien. Folcuin ib. ‒ Karl unternimmt nach seiner wiederherstellung im sept. (B. 1967) einen zug nach Lothringen, dann nach dem Elsass (über die stellung des b. Richwin von Strassburg vgl. Dümmler Ostfränk. Reich 3 2, 593) und dringt über den Rhein vor: in pago Wormaciensi sedens contra Heinricum principem Transrhenensem, Flodoardi Ann. 920; Karolus Alsatiam et partes illas Franciae iuxta Rhenum usque Mogontiam sibi usurpaturus usque Paternisheim villam iuxta Wormaciae hostiliter pervenit, Cont. Reginonis 923; während Herimanni Aug. chr. ib. 5,112 und Chr. Suev. un. ib. 13,66 diesen einfall wol nach der gleichen quelle (einer weitern fassung der Ann. Aug., vgl. Erben im N. A. 16,615) richtig zu 920 setzen; interfectio Francorum, Ann. Ratispon. 920 ib. 17, 583. Die abwehr erfolgte durch die bei Worms concentrirten getreuen Heinrichs, vor welchen Karl aliter quam decuerat regem aufugit, Cont. Reg. 923. Flodoard erwähnt das ergebnis des zuges nicht; wenn Richer I, 20 (I. recension), die reihenfolge Flodoards ganz verlassend von einer friedlichen zusammenkunft beider könige in Worms spricht, bei der durch nationale reibung ein handgemenge, natürlich zu ungunsten der Deutschen entsteht, so kann die ganze geschichte gegenüber Flodoard und den deutschen quellen keinen glauben beanspruchen, dass aber Heinrich durch diesen angriff Karl feind wurde (c. 20) und sich herzog Robert näherte (c. 21), lässt sich leicht denken. ‒ Zur nachricht Widukinds I,30 von mehrfachen kämpfen Heinrichs gegen Karl vgl. Waitz Heinrich I. 3 50. ‒ Jedenfalls konnte Karl diesen zug nur unternehmen, wenn Lothringen auf seiner seite stand, sei es, dass er Gieselbert sich versöhnt hatte, oder dass letzterer, wie Richer I, 22‒24 (I.rec.) erzählt, wirklich zu Heinrich fliehen musste. In letzterm falle würden die von Richer I, 36‒38 erzählten kriegstaten in dieses iahr, die versöhnung Gieselberts dagegen zu 921 fallen s.no 3, anders eingeordnet bei Kalkstein Capetinger 1, 144, vgl. auch Wittich in Forsch. 3,121 ff.

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Cite as:

RI II,1 n. 1a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0920-00-00_1_0_2_1_1_18_1a
(Accessed on 19.03.2024).