RI Database - 201.916 fulltext records

RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

Displaying record 8 of 982.

Beginn des zwistes mit k. Konrad, welcher cum saepe expertus esset virtutem novi ducis, veritus est ei tradere omnem potestatem patris; darüber grosse entrüstung der Sachsenmannen, welche ihrem herzog raten trügerische anderweitige versprechungen des königs (ficte ... locutus promisit se maiora sibi daturum et honore magno glorificaturum) abzulehnen und im notfall gegen den willen Konrads die väterliche herrschaft (honorem paternum) zu behaupten. Ausser stande den heeresstarken Sachsenherzog mit offener gewalt niederzuwerfen, sinnt man am königshof mit erzbischof Hatto von Mainz an der spitze, Heinrich durch meuchelmord zu beseitigen. So der allein erhaltene sagenhafte bericht Widukinds I,21.22 (mit verschiedenen recensionen über den geplanten meuchelmord mittelst einer goldenen kette), daraus Thietmar I,7(4). Mit sicherheit ergibt sich aus den folgenden ereignissen nur, dass die Sachsen auf seiten ihres herzogs standen, dass Heinrich den Hatto als seinen hauptsächlichsten feind betrachtete, und dass der kampf zunächst Thüringen betraf (über die vermutliche schmälerung der daselbst von herzog Otto erworbenen lehen vgl. Waitz Heinrich I. 3 197, Dümmler Ostfränk. Reich 3 2, 585. BM. 2028a dem kloster Hersfeld, dessen laienabt herzog Otto war, ist bereits 908 und sicher mit zustimmung Ottos die selbstverwaltung nach dessen tode oder resignation versprochen worden BM. 1997, ietzt wurde am 18.febr. 913 durch Konrad dieses versprechen eingelöst BM. 2026). Da Konrad kurz nach Ottos tod und ohne zweifel aus diesem anlasse Sachsen betrat. BM. 2025. so erschien höchst wahrscheinlich Heinrich daselbst oder in dem auch in der sage genannten Kassel (BM. 2026. 2027) am königlichen hof; das weitere, namentlich der mordversuch ist wenigstens durch keine andere tatsache beglaubigt, vgl. BM. 2028a Waitz l. c. 20, während Ranke, Weltgesch. 6b, 108, über Widukinds bericht conservativer urteilt.

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

RI II,1 n. h, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0913-00-00_1_0_2_1_1_8_h
(Accessed on 19.03.2024).