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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Werbung um Mahthilde die schöne tochter des (westfälischen, in occidentali regione, V. Mahthildis post.c. 2) grafen Thiadrich. welcher aus Widukinds stamme sprosste (so auch Widukind I,31), und der Reinhilde. Herzog Otto sendet, nachdem das augenmerk auf Mahthilde als passende braut für Heinrich gefallen, den grafen Thitmar, den lehrmeister (magistrum) Heinrichs nach kloster Herford, wo dieselbe bei ihrer mütterlichen grossmutter erzogen ward, auf brautschau; auf dessen günstigen bericht kommt dann Heinrich selbst mit grossem gefolge in begleitung Thitmars; im kloster angelangt gelingt es zuerst Heinrich sie unerkannt im oratorium zu beobachten, sie gefällt ihm, im prunkanzug tritt er mit seiner begleitung vor die abtissin und wirbt um die hand Mahthildens. Die abtissin lässt die enkelin holen, Heinrich entbrennt in solcher liebe für sie, dass er sich sofort mit ihr verlobt (nulla desponsationis mora) und am folgenden tage ohne vorwissen der übrigen verwandtschaft aber mit zustimmung der grossmutter mit ihr abreist. V.Mahthildis ant. c. 1‒3 und c. 4 den zeitpunkt mit den worten bestimmend: pater Heinrici tres post haec vivens annos, panegyrisch und mit der unzutreffenden voraussetzung dass Heinrich noch in sehr iungen iahren gewesen sei; daraus die v. post. c. 3 M. G. SS. 4,285 noch romanhafter ausgeschmückt; glaubwürdiger ist der allerdings spätere bericht Thietmars I,9(6): wegen der schönheit und dem vermögen der Mahthilde geht Heinrich auf die kirchlichen bedenken gegen die ehe mit Hatheburch ein, lässt sich von ihr scheiden (0d), hält um Mahthilde an et quia sciebat eum in cunctis eligantem, consensit, coniunctaque ei tam in divinis quam in humanis profuit.

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RI II,1 n. e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0909-00-00_1_0_2_1_1_5_e
(Accessed on 19.03.2024).