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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

Displaying record 86 of 424.

Kg. F. teilt Eb. Dietrich von Köln mit, daß Gf. Philipp von Nassau-Beilstein und Gerlach von Isenburg gemeinschaftlich und einzeln Ansprüche gegen Eb. Dietrich von Mainz wegen des Turnosen am Zoll zu Lahnstein, mit dem der Kg. sie belehnt hat1, sowie wegen der seit dieser Belehnung aus dem genannten Zoll geflossenen Einnahmen erheben. Der Kg. ernennt Eb. Dietrich zu seinem commissari und richter und bevollmächtigt ihn an seiner Statt, beiden Parteien einen Rechttag zu setzen, sie mit seinen Räten, so meer du der ongeverlichen gehaben muegest, zu verhören und dann eine rechtliche Entscheidung zu fällen. Weiterhin bestimmt Kg. F. daß das Urteil des Kommissars in gleicher Weise gültig sein soll, als wenn er es selbst gesprochen hätte, und ermahnt den Eb. auch im Falle des Ausbleibens einer Partei auf dem Rechttag dem rechten seinen geburlichen gang zu lassen.

Originaldatierung:
An eritag nach sand Francziscen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tacz.

Archival History/Literature

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 35: Reichsgrafschaft Wied-Isenburg, n. 308), Perg., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Gerlach von Isenburg hatte sich der Unterstützung des kgl. Kammermeisters Johann Ungnad versichert, der ihm und Philipp von Nassau beim Kg. und dessen Hof zur Inbesitznahme des Turnosen Rat und Beistand leisten wollte, wiewoil etlichen guten frunden und mir ... der konyng genediclich zugesagt hatte, denselben thornoiß zu lijhen, s. dazu Gerlachs Urkunde von 1444 August 14 ebd. (n. 303), Perg., grünes S d. Ausst. an Ps.2 Als Gegenleistung verpflichtete sich Gerlach zur Zahlung von 500 fl. rh. nach erfolgter Besitzergreifung, wofür er Philipp von Sierck, Dompropst zu Trier und Würzburg, zum Bürgen setzte ausweislich seiner Urkunde vom gleichen Tage ebd. (n. 305), Perg., 2 an Ps. anh. SS ab und verloren3, dem er mit Urkunde von 1444 August 11 ebd. (n. 306), Perg., grüne SS d. Ausst. und des dazugebetenen Johann von Eltz an Ps., Schadloshaltung versprach. Die Durcharbeitung der Bestände des LHA Koblenz ergab keinen Anhaltspunkt dafür, daß Eb. Dietrich oder einer der anderen Kommissare (vgl. H. 9 n. 86, n. 87, n. 88) diesen Auftrag ausführte.

Footnotes

  1. 1Vgl. oben H. 9 n. 6.
  2. 2Ein auf den 10. August 1444 datiertes Konzept dieser Urkunde findet sich ebd. (n. 302), Perg.
  3. 3Angekündigt waren die Siegel des Ausstellers und Philipps von Sierck. Eine weitere, auf den 10. August datierte und wohl nicht vollzogene Ausfertigung dieser Urkunde liegt ebd. (n. 304), Perg., 2 Einschnitte für Ps.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 9 n. 85, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-10-06_5_0_13_9_0_12622_85
(Accessed on 19.04.2024).