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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Displaying record 525 of 528.

K. F. drückt allen Reichsuntertanen sein Befremden darüber aus, daß sie dem von ihm und Kg. Maximilian schriftlich und auf Tagen persönlich an sie gerichteten Ersuchen um Hilfe zur Bestrafung des von Kg. Karl von Frankreich an diesem und seiner Gemahelen, Herzogin (Anna) von Britanien (Bretagne), vorgenommenen snoeden uncristenlichen hanndel, der im übrigen Reich und Nation zum Schaden gereicht, bisher nicht nachgekommen seien, er im Gegenteil von der dem Kg. von Frankreich aus dewtschen Lannden zuteil werdenden Unterstützung erfahren habe, was der Würde des Reichs abträglich sei. Da die notwendigen Strafmaßnahmen nicht ohne ihre und des Reichs Hilfe ergriffen werden können, ermahnt er sie nochmals bei ihren Pflichten und unter Androhung aller rechtmäßigen Pönen, Strafen und Bußen, mit ihren wohlgerüsteten Truppen bei dem von ihm bevollmächtigten1 Kg. Maximilian auf dessen Erfordern und zum von diesem zu bestimmenden Zeitpunkt und Ort zu erscheinen, diesem bei der Bestrafung zu helfen und den Angriffen des Kg. von Frankreich gewaltigen widerstannd zu leisten, als on sweren nachteil wol beschehen mag. Der K. gebietet ihnen ferner, gegen diejenigen und ihre Güter vorzugehen, die diesen Befehlen nicht nachkommen oder den Kg. von Frankreich heimlich oder offen unterstützen, wie es gegen offenbare Feinde des Reichs und der Deutschen Nation üblich ist, und sich diesem Begehren durch keinerlei Ausflüchte zu entziehen, wofür er ihnen abschließend seine Dankbarkeit versichert.

Originaldatierung:
Am eylften tag des monets februarii (nach Einblattdruck).

Archival History/Literature

Kop.: Einblattdruck2 im Zentralarchiv der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau in Darmstadt (Sign. Best. 137 n. 3), Pap., rotes S Kg. Maximilians (!) (Posse S. 19) rückseitig aufgedrückt. - Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. B 2 n. 1083), Pap. (17. Jh.).

Vgl. zur Sache Regg.F.III. H.4 n. 1041.

Reg.: Regesten Kaiser Friedrichs H.5 n. 353 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Footnotes

  1. 1Die Vollmacht für Kg. Maximilian ebenfalls von 1493 Februar 11 s. Regg.F.III. H.4 n. 1046.
  2. 2Laut rückseitigem Archivvermerk mit dem bibliographischen Vermerk: Basel, Michael Furter (?) nach 11. Februar 1493.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 8 n. 525, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-02-11_1_0_13_8_0_12533_525
(Accessed on 16.04.2024).