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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Displaying record 520 of 528.

K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lindau mit, daß Hermann Schwendiner (Swendinner) geklagt hat, er sei in dem zwischen dem verstorbenen Abt Ulrich von St. Gallen1, Bürgermeistern und Rat der Stadt St. Gallen, den Eidgenossen und Amman, Räten und Gemeinde der Stadt Appenzell geschlossenen Vertrag2 als deren Mitbürger unbillichen ausgeschlossen worden. Deshalb und wegen anderer Ansprüche desselben gebietet er ihnen, an seiner Statt beiden Parteien einen Tag vor sich zu setzen, den Sachverhalt zu verhören und zunächst um eine gütliche Einigung bemüht zu sein, im Falle eines Scheiterns einer solchen die hanndlung mitsampt ingelegten urkunden, briefen und alles, was in diesem Verfahren vor sie in recht furbracht und gebraucht worden ist, verschlossen unter ihrem Siegel in die kaiserliche Kanzlei zu übersenden und beiden Parteien einen endtlichen rechttag peremptorisch vor ihm (K. F.) zu setzen. Er bevollmächtigt sie, Zeugen zu verhören, und Unwillige mit billichen und zimlichen penen des rechtens zur eidlichen Aussage zu zwingen; auf Ersuchen soll auch dann verhandelt werden, wenn eine Partei nicht zum angesetzten Termin erscheinen sollte. Er weist sie an, alles zu tun, was sich nach ordnung des rechten gebührt und was erforderlich ist.

Originaldatierung:
Am zwelften tag des monads mayen (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Inseriert in dem abschriftlich überlieferten Schreiben von Bürgermeistern und Rat der Stadt Lindau von 1492 Dezember 4, in dem sie das Verfahren an K. F. remittieren, im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt (Sign. AR 1 - A/293 (= Koser I 535), fol. 17r-26v, hier: 17r-v), Pap. (15. Jh.).

Footnotes

  1. 1Ulrich Rösch, Pfleger 1458, Abt 1463-1491, gest. 1491 März 13. Zu ihm ausführlich: Ehrenzeller, W., St. Gallische Geschichte im Spätmittelalter und in der Reformationszeit, Bd. 2, St. Gallen 1938 passim und Ulrich Rösch. St. Galler Fürstabt und Landesherr. Beiträge zu seinem Wirken und seiner Zeit. Mit einem Katalog der Ausstellung des Stiftsarchivs St. Gallen im Nordflügel des Regierungsgebäudes, St. Gallen, vom 1. bis 24. Mai 1987, hg. v. W. Vogler, St. Gallen 1987.
  2. 2Es handelt sich um den den sog. St. Gallerkrieg beendenden Friedensvertrag von 1490 März 16 (Sammlung der eidgenössischen Abschiede Bd. 3/1 S. 342f. n. 375), der in Zusammenhang mit dem Präliminarfrieden, der sog. Richtung von Rorschach von 1490 Februar 10 (ebd. S. 339 n. 370; UB AppenzellAppenzeller UB 1 S. 615-617 n. 1331), zu sehen ist. Der Appenzeller Landamman Hermann Schwendiner gehörte neben dem St. Galler Bürgermeister Ulrich Varnbüler zu den Rädelsführern der gegen das Kloster St. Gallen gerichteten Angriffe, die mit dem sog. Klosterbruch von Rorschach vom 28./29. Juli 1489 den Krieg provozierten. Wie Varnbüler mußte er oppositionellen Kräften weichen und das Land verlassen. Er nahm seinen Wohnsitz jenseits des Bodensees, zeitweise in Lindau. Vgl. zum Anlaß und Kriegsverlauf: J. Häne, Der Klosterbruch in Rorschach und der St. Galler Krieg 1489-1490, St. Gallen 1895 (= Mitt. zur vaterländischen Geschichte, Bd. 26/1). Zu Schwendiners Schicksal ebd. S. 182.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 8 n. 520, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-05-12_1_0_13_8_0_12528_520
(Accessed on 16.04.2024).