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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Displaying record 442 of 528.

K. F. bestätigt Eb. Berthold von Mainz mit Rat der Kff. Fürsten, Gff. Freien, Edlen und Getreuen alle seine und des Stifts Städte, Festen, Schlösser, Märkte, Dörfer, Gerichte, Zölle, Geleitrechte, Wasserläufe, Fischereien, Herrlichkeiten, Mannschaften, Lehnschaften, Land und Leute, Christen und Juden, Münzen und alle anderen Güter, gleich ob Eigen, Lehen oder Pfandschaft, samt allen Zugehörungen samt allen von ihm, seinen Vorgängern römischen Kaisern und Königen sowie anderen Fürsten und Herren erworbenen Privilegien und Rechten, und erklärt alle diesen Privilegien entgegenstehenden, von ihm oder seinen Vorgängern erwirkten Briefe für ungültig. Insbesondere setzt er fest, daß die an Nachbarn des Stifts verliehenen Wildbann-, Zoll- und Geleitsprivilegien nicht, wie er von Eb. Berthold erfahren habe, zu dessen Schaden angewandt werden dürfen, widerruft alle in solcher Weise mißbrauchten Privilegien und bekräftigt, daß das Stift an allen ihm zugehörigen orthern, stetten, holtzern, welden und gepieten diese Rechte ungehindert nutzen soll. Der K. gestattet ferner, daß glaublich vidimus und transumpt dieser Bestätigung, von einem Prälaten besiegelt und einem Notar unterfertigt, gleich dem Original gehandhabt werden dürfen und gebietetet allen Reichsuntertanen die Beachtung bei seiner und des Reichs schweren Ungnade, den in den Privilegien festgelegten Strafen und einer zusätzlichen Pön von 100 Mark Gold, die je zur Hälfte der ksl. Kammer und dem Eb. verfallen sein soll.

Originaldatierung:
Am funf(f)zehenden tag des monats februarii (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 A n. 72, Bl. 475r-476v), Pap. (18. Jh.).

Reg.: RTA MR 1 S. 182 n. 183.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 8 n. 442, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-02-15_2_0_13_8_0_12450_442
(Accessed on 29.03.2024).