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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Displaying record 413 of 528.

K. F. teilt Heinrich Schmidt (Smid), der sich Freigraf der Freistühle zu Volkmarsen, Elleringhausen (Eldergkhawsen) und auf der Windmühle (auf der windtmal) nennt, und allen anderen Freigrafen und Freischöffen in Westfalen mit, die Juden Joseph von Köln (Collen), genannt Joslin, und Simon, Daniels Sohn, hätten ihm für sich und die ganze Judenschaft zu Frankfurt vorbringen lassen, daß Heinrich Schmidt, obwohl Klagen gegen sie zu Frankfurt, da sie zu recht gesessen, bisher nicht erfolgt und sie außerdem den westfälischen Gerichten nicht unterworfen seien, gegen sie und zugunsten Philipp Ortenbergs von Hanau prozessiere, was gegen das gemeine Recht und die Bestimmungen der königlichen Frankfurter Reformation1 verstoße. Obwohl das Verfahren an sich ungültig sei, hätten sie nun zu uberflussiger sicherheit ihre schriftliche Appellation an ihn gerichtet, die er angenommen und derzufolge er den Parteien einen Rechttag vor sich gesetzt habe2. Er gebietet ihnen bei den Pönen der königlichen Reformation, künftig nichts gegen die Judenschaft zu unternehmen noch dies anderen zu gestatten, erklärt, daß Zuwiderhandlungen den Juden an Leib, Hab und Gut weder inner noch ausserhalb gerichts keinerlei Nachteile bringen sollen, und droht ihnen für den Fall des Ungehorsams an, mit den genannten Strafen und auf andere Weise, wie es sich zur Handhabung der kaiserlichen Obrigkeit und des Gerichtszwanges gebührt, gegen sie vorgehen zu wollen.

Originaldatierung:
Am dreyundzweintzigisten tag des monets octobris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.. - KVv: Inhi(bici)on Franckfort (oberer Blattrand).

Archival History/Literature

Org. im StadtA Frankfurt (Sign. Feme, Spec. 118 sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (stark beschädigt). - Kop.: Notariatsinstrument3 des öff. Notars Andreas Husen, Kler. des Bistums Mainz, von 1481 April 2 im StadtA Frankfurt (Sign. Feme, Spec. 118 sub dat. 1480 Oktober 23), Perg.

Footnotes

  1. 1Siehe H. 8 n. 51.
  2. 2Siehe H. 8 n. 414.
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde anläßlich des am 22. März 1481 im Haus zum Römer in Frankfurt dem städtischen Boten Cleßgin Wolnstat von den Bürgermeistern Johann Glauburg und Wicker Frosch d. J. erteilten Insinuationsauftrag und dem am 2. April über die am 28. März zu Mengelghusen (Mengeringhausen ?) vorgenommene Insinuation erstatteten Bericht des Boten ausgestellt. Als Zeugen fungierten Hans Bart von Diez (Dieths) und Crisman Mülen von Potzen.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 8 n. 413, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-10-23_1_0_13_8_0_12421_413
(Accessed on 23.04.2024).