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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Displaying record 397 of 528.

K. F. teilt Gf. Philipp von Hanau(-Lichtenberg) und Gf. (Simon) Wecker von Zweibrücken-Bitsch eine ihm von Gräfin Elisabeth von Montfort, geb. von Hohenlohe, vorgebrachte umfängliche Klage mit. Demnach hinderten sie diese an der Nutznießung eines Drittels der Schuldforderungen, die ihr von ihrem verstorbenen Gemahl Ludwig von Lichtenberg auf den verstorbenen Mgf. Karl von Baden zustehen und die sie bereits etliche Jahre in gepruchung und gewere gehabt habe. Weiterhin unternähmen sie nichts zur Entlastung ihres überschuldeten Wittums, obwohl sie als Erben dazu verpflichtet seien. Darüber hinaus schuldeten sie ihr die Erstattung verschiedener Auslagen, nämlich das von ihr zum Erhalt des Schlosses Lichtenau1 eingebrachte Baugeld, weitere von ihr getilgte, nicht näher spezifizierte Schulden, die Aufwendungen für zu Lebzeiten ihres Gemahls unbelastet gewesene Zinsen und Gülten, Schatzgeld und anders so ir noch uß stee; dies alles habe sie trotz gütlichen Erforderns bisher nicht von ihnen bekommen. Schließlich wären sie den wegen etlicher das Stift Mainz betreffende Schulden gemeinsam eingegangenen Verpflichtungen gegenüber denen von Straßburg nicht nachgekommen, wodurch der Gräfin zusätzlicher Schaden entstanden sei. Der K. lädt sie daher auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zur rechtlichen Verantwortung vor sich und eröffnet ihnen, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am vyerden tag des mandes decembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. D 7 Konv. 20/6 Bl. 2), Pap. (15. Jh.).

Vgl. Beinert, Hanauerland S. 52f.

Zu einem Prozeß vor dem Kaiser kam es nicht, da Pfgf. Philipp bei Rhein die Beklagten als seine Diener am 9. März 1477 abforderte, s. das entsprechende Stück im Hess. StA Darmstadt (Sign. D 7 n. 20/6 Bl. 15r-v). Vgl. auch Lehmann, Lichtenberg 1 S. 357f.). Zu Gegenstand und Verlauf der Auseinandersetzungen s. Lehmann, a. a. O. S. 356-361.

Footnotes

  1. 1Vgl. dazu: L. Lauppe, Lichtenau an Straßburg verpfändet 1399-1673, in: Die Ortenau 47 (1967), S. 202-209. Das Lichtenauer Wittum belief sich auf 16000 fl., s. Beinert, Hanauerland S. 52.

Nachträge

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Cite as:

[RI XIII] H. 8 n. 397, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1476-12-04_1_0_13_8_0_12405_397
(Accessed on 29.03.2024).