RI Database - 201.916 fulltext records

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Displaying record 193 of 528.

K. F. verzeiht auf Bitten des Erwählten und Bestätigten Adolf von Mainz dem Diether von Isenburg, dessen Anhängern und auch den übrigen an der Auseinandersetzung mit dem Eb. beteiligten stiftischen Städten und Mannen, nimmt sie wieder in seine und des Reichs Gnade auf und gestattet ihnen, ihre von ihm, seinen Vorgängern und dem heiligen Reich empfangenen Gnaden, Freiheiten Lehen und Privilegien künftig ungehindert zu genießen. Der K. bewilligt ferner allen Inhabern von Reichslehen, die ihre Lehen im Zuge der Streitigkeiten aufgesagt haben, diese in Jahresfrist und darumb, als sich geburt, von neuem zu empfangen und bekräftigt nochmals, ihnen ihre Privilegien und Rechte nicht streitig machen zu wollen und ihnen ihre Lehen in der genannten Jahresfrist zu verleihen.

Originaldatierung:
Am montag vor sanct Martins tag (nach Kop.).

Archival History/Literature

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 A n. 70, Bl. 221-r-v), Pap. (18. Jh.).

Druck: Gudenus, Cod. dipl. 4 S. 369f. n. 1701.

Reg.: Scriba3 n. 4158.

Footnotes

  1. 1Mit dem KVr A.m.d.i.i.c.

Nachträge

Submit an addendum
Submit
Cite as:

[RI XIII] H. 8 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-11-07_1_0_13_8_0_12201_193
(Accessed on 20.04.2024).